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50 Jahre Haft für Fötusverlust: Notfall während Schwangerschaft kostet Salvadorianerin Freiheit

50 Jahre Haft für Fötusverlust: Notfall während Schwangerschaft kostet Salvadorianerin Freiheit

Quelle: AFP © MARVIN RECINOSAuf dem Archivbild: Mehrere Frauen demonstrieren in El Salvador für die Entkriminalisierugn der Abtreibungen, 28. September 2021.

Ein salvadorianisches Gericht hat neulich eine Frau wegen einer mutmaßlichen Abtreibung zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Angeklagte namens Lesli bekam somit die Höchststrafe, die für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch des zentralamerikanischen Landes vorgesehen ist.

Leslis Martyrium hatte am 17. Juni 2020 begonnen. Die damals 19-Jährige aus einer einkommensschwachen Familie wollte plötzlich heftig aufs Klo, ohne zu wissen, dass bei ihr die Wehen eingesetzt hatten. In der Verwirrung rief ihre Familie bei der Polizei an und die Jugendliche wurde umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Wegen der spontanen Abtreibung war der Zustand der Patientin kritisch. Sie musste drei Bluttransfusionen durchmachen. Nichtsdestoweniger beschloss die salvadorianische Justiz, eine Strafsache gegen Lesli anzustrengen. Ein Gericht ließ sie festnehmen.

Die Verteidigung der Angeklagten legte dem Gericht ein gerichtsmedizinisches Gutachten vor, aus dem hervorging, dass die junge Frau misshandelt worden war. Außerdem verwiesen die Anwälte auf ein psychologisches Gutachten, in dem eine psychiatrische Untersuchung von Lesli empfohlen wurde.

Trotzdem weigerte sich der Richter, diese Dokumente, die nach Angaben der Anwälte die Unschuld ihrer Mandantin bewiesen, den Gerichtsakten beizufügen. Am 29. Juni wurde Lesli zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter begründete sein Urteil wie folgt:

“Mütter sind die Quelle des Schutzes für ihre Kinder unter allen Umständen des Lebens. Sie aber sind es nicht gewesen.”

Die salvadorianische Bürgerinitiative für die Entkriminalisierung von Abtreibungen kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf und erklärte, der Richter habe sich von “reinen Geschlechtsvorurteilen” leiten lassen. Der Prozess sei von Vorurteilen und Unrechtmäßigkeiten geprägt gewesen. Der Staat habe sich an dem Leben Leslis und ihrer Familie in keinerlei Weise beteiligt.

“Sie ist die dritte der insgesamt sieben Geschwister. Sie hatte keinen Zugang zu qualitätsvoller Bildung. Sie absolvierte nur sieben Klassen, weil sie im Haushalt helfen und für vier kleinere Geschwister sorgen musste.”

Die Organisation kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Das jetzige Urteil sei nicht nur “unverhältnismäßig”, sondern es spiegele darüber hinaus die Grausamkeit der Staatsanwaltschaft gegenüber einkommensschwachen Frauen wider.

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