Seit Jahren versuchen Politiker unterschiedlichster Parteien den mehr als auffälligen und dichten Nebel im Cum-Ex-Banken-Skandal rund um die Machenschaften des vormaligen Hamburger Bürgermeisters und amtierenden Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) aufzulösen. Hinderlich für die aktuell abgewählte Aufklärung war bis jetzt der bedingt glaubwürdige und mehr als auffällige chronische Gehirnnebel (Brain Fog) des Protagonisten Scholz. Die SPD blockierte im Juli – erstmals in der Geschichte dieses Landes – in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Ampel-Fraktionen den erneuten Versuch eines geforderten Untersuchungsausschusses. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegen nun die Details der aktuellen CDU-Verfassungsklage vor, die sich mit der Verweigerungshaltung nicht arrangieren will.
Der Artikel fasst zusammen, dass es sich bei der Causa Cum-Ex um eine Affäre handelt, “in der sich Anleger Steuern mehrfach erstatten ließen”. Diese Deals schienen nur möglich durch die unterstellte, aber juristisch nicht bestätigte Rolle des ehemaligen Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, und der dort ansässigen Warburg-Bank. In Hamburg gibt es diesbezüglich bereits einen Untersuchungsausschuss. Der Tagesschau-Artikel legt dar:
“Aus der SPD hörte man im Vorfeld, die Sache sei geklärt, neue Erkenntnisse dazu gebe es nicht.”
Der Artikel erläutert zu den Möglichkeiten von eingeleiteten Ausschüssen:
“In Untersuchungsausschüssen können mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern untersucht werden. Sie sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die parlamentarische Opposition. Nach Artikel 44 Absatz 1 des Grundgesetzes hat der Bundestag die Pflicht, auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.”
Diese Forderung seitens der CDU wurde von der Ampelkoalition Anfang Juli blockiert. Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP begründeten die Ablehnung schriftlich laut einem Zeit-Artikel mit dem Verweis:
“Zwar würden ‘selbstverständlich die Minderheitenrechte der Opposition’ geachtet. Voraussetzung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei aber ‘ein verfassungsgemäßer Einsetzungsantrag’.”