Meinung
Fakten unerwünscht: Wer der offiziellen Doktrin widerspricht, fliegt
Natürlich ist es möglich, dass nicht alle Meldungen tatsächlich einen kausalen Zusammenhang mit der Spritze ergäben, würde man sie eingehend untersuchen. Problem ist, dass dies kaum geschieht. Stattdessen bewertet das PEI die Meldungen statistisch: Es prüft, ob eine gemeldete Erkrankung bei Geimpften häufiger auftritt als gewöhnlich. Und hier wiederum macht die unbekannte Dunkelziffer einen Strich durch die Rechnung. Das stets wiederholte Argument von “sehr seltenen” schweren Nebenwirkungen ist also nicht evidenz-, sondern eher glaubensbasiert.
In Wahrheit ist somit erstens die genaue Zahl schwerer Nebenwirkungen gar nicht bekannt, zweitens bereits die Anzahl der Meldefälle höher als “sehr selten” und drittens der Verdacht groß, dass das tatsächliche Risiko, würde es akribisch untersucht, größer ist als immer wieder beteuert.
RKI kann Impfnutzen bei Omikron nicht beziffern
Infrage steht zum einen die von Impfpflicht-Befürwortern behauptete Evidenz der Maßnahme. Hierfür beruft sich auch das BMVg auf das RKI. Doch das bringt kaum belastbare Belege für eine Notwendigkeit von Corona-Impfpflichten aller Art. Zur derzeit grassierenden Omikron-Variante heißt es dort etwa:
“Bisher gibt es kaum Studien, die den Schutz der Impfstoffe unter der Omikron-Variante vor schwerer Erkrankung untersuchen […] Die bisherigen Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gegenüber jeglicher Infektion und gegenüber symptomatischer Infektion mit der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante reduziert ist.”
Ein paar Sätze weiter führt das RKI aus:
“Es ist noch unklar, wie lange der Schutz nach Auffrischimpfung anhält. Auch über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten, sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion unklar bleibt. Schätzungen zur Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante werden ergänzt, sobald diese publiziert wurden.”
Mit anderen Worten: Das RKI glaubt, dass die Impfung einen – eher geringen – Schutz gegen Ansteckung, Übertragung und schwere Verläufe bewirkt, hat aber keine wissenschaftlichen Belege dafür. Noch nicht einmal für Schätzungen der Wirksamkeit gegen Omikron genügen vorhandene Daten. Das ist nun allerdings jene Variante, die gerade im Umlauf ist. Eine Evidenz für eine Impfpflicht ist das nicht.
Karlsruhe erkennt Gefahren, hält sie aber für hinnehmbar
Kurzum: Das BMVg und andere Impfpflicht-Befürworter beschwören einen gegenwärtigen Nutzen der COVID-19-Impfung, den nicht einmal das RKI, auf das sie sich berufen, ansatzweise beziffern kann. Klar ist aber auch: Wenn der Nutzen nicht beziffert werden kann, wird jede Pflichtimpfung zu einem gravierenden ethischen Problem, egal wie hoch das Risiko ist. Es geht immerhin um einen medizinischen Eingriff.
Außer Zweifel steht derweil, dass es ein Risiko für schwere Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen gibt. Das ist auch dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klar. In einer Pressemitteilung zu seinem Beschluss vom 10. Februar, mit dem es einen Eilantrag gegen die am 16. März in Kraft getretene Impfpflicht im Gesundheitswesen abgewiesen hatte, führt das BVerfG Folgendes aus:
“Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.”
Allerdings könnten zur Impfung Verpflichtete hier alternativ den Beruf wechseln, wenn sie diese Gefahr nicht eingehen wollen. Insgesamt befand das höchste deutsche Gericht den Nutzen der Impfung für höher als eine mögliche Gefährdung. Mit der Impfung würden nämlich “vulnerable Gruppen” geschützt. Doch genau diesen Schutz kann niemand, nicht einmal das RKI, genau beziffern.
Menschenleben gegeneinander abwägen?
Meinung
Daten belegen: Deutsche Kliniken rechneten tausende Fälle als schwerwiegende Corona-Impfschäden ab
Doch selbst wenn ein gewisser Schutz vor Weitergabe des Virus durch die derzeit auf dem Markt befindlichen Impfstoffe gegeben wäre, stellt sich letztlich die Frage: Darf der Staat Menschen dazu nötigen oder gar zwingen, eine nicht bezifferbare Gefahr für das eigene Leben hinzunehmen, um (eventuell) andere Menschen zu schützen? Darf er also Menschenleben gegeneinander abwägen? Denn genau dies tut er. In seinem letzten Sicherheitsbericht erklärte das PEI immerhin 85 der bis Jahresende 2021 gemeldeten 2.255 Todesfälle als wahrscheinlich durch die Impfung verursacht.
Vor 16 Jahren, im Februar 2006, verneinten die Bundesverfassungsrichter diese ethische Frage. Damals ging es darum, ob die Bundesregierung im Notfall ein Passagierflugzeug abschießen und damit Menschen töten lassen dürfe, wenn dieses von Terroristen als Waffe benutzt wird, um gegebenenfalls andere bedrohte Menschen zu retten.
Die Antwort aus Karlsruhe war eindeutig: Nein. Denn der Staat dürfe sich nicht anmaßen, ein Leben als rettenswerter als ein anderes zu betrachten. Dies widerspreche den staatlich zu garantierenden Grundrechten auf Menschenwürde und Leben, so die Verfassungsrichter damals.
In Sachen Impfpflicht dreht jedoch der Wind gerade in eine andere Richtung. Wen es trifft am Ende, ist nur unklarer als bei einem Flugzeugabschuss. Fest steht, dass sich Opfer oder ihre Angehörigen keineswegs auf eine angemessene Entschädigung vom Staat verlassen können. Für sie gibt es keine Anlaufstelle, oft wird ihr mutmaßlicher Impfschaden nicht einmal ernst genommen, geschweige denn als solcher begutachtet, wie der MDR jüngst zu berichten wusste. Impfschäden sind demnach ein Tabuthema; Ethik und Menschenwürde bleiben auf der Strecke.
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