Coronavirus

Bundesregierung will einrichtungsbezogene Impfpflicht über das Jahresende 2022 verlängern

Bundesregierung will einrichtungsbezogene Impfpflicht über das Jahresende 2022 verlängern

© NurPhoto / KontributorBundesweite Demonstration der Universitätskliniken, Düsseldorf. 7. Mai 2022.

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hieß es am Montag in einer Kurzmeldung, dass die Bundesregierung derzeit eine “Fortsetzung der Sektor-Impfpflicht” prüfe. Im Rahmen dieser Meldung wurde zudem über die statistisch erhobene Impfquote bei medizinischem Personal in Deutschland informiert. Die Veröffentlichung erfolgte als Reaktion auf eine “Kleine Anfrage (20/1965) der CDU/CSU-Fraktion”. Die Anfrage bezog sich auf die Klärung: “Kenntnisstand der Bundesregierung über Umsetzungsstand und Wirkungsweise der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.”

Die Bundesregierung sieht weiterhin “die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich”, die politischen Verordnungsvorgaben im Rahmen des weiterhin gültigen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) umzusetzen. So heißt es zum Thema der Kontrolle:

“Die Länder haben inzwischen Maßnahmen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgelegt, insbesondere im Hinblick auf das Vorgehen zur Meldung von ungeimpften Mitarbeitenden, die Durchführung von Anhörungen und die Ermessensausübung bei der Verhängung von Betretungs- und Tätigkeitsverboten.”

Zu der Frage, wie die Bundesregierung aktuell die Forderung “des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste vom 2. Mai 2022, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand zu stellen”, beurteile, lautet die Antwort:

“Die Vorschrift des § 20a IfSG wird gemäß § 5 Absatz 9 IfSG von einer unabhängigen Sachverständigenkommission evaluiert.”

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Des Weiteren forderte laut den Fragestellern der Fraktion der CDU/CSU die Deutsche Krankenhausgesellschaft am 25. April 2022, “die einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort auszusetzen”. Die Antwort der Bundesregierung darauf lautet:

“Auch vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen.”

Zum Themenkomplex der Erfassung einer unmittelbaren Auswirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ob die Bundesregierung “aus eigener Initiative konkrete wissenschaftliche Erhebungen in Auftrag gegeben und/oder in anderer Weise unabhängige Experten beauftragt, um die Effekte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fortlaufend zu erfassen und evaluieren zu lassen”, wird in der Regierungsantwort lediglich auf die zuvor erfolgte Erwähnung der zu erwartenden Ergebnisse der “unabhängigen Sachverständigenkommission” verwiesen.

Zur Erkenntnis über Impfquoten in den bundesweiten medizinischen Einrichtungen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Tatsache, dass aussagekräftige Impfdaten von Beschäftigten “der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Einrichtungen des Gesundheitswesens im Rahmen des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) nicht gesondert erfasst” und somit nicht flächendeckend zur Verfügung stehen würden. “Studien zur Ermittlung” hätten laut Regierungsantwort ergeben:

“Eine Stichprobe (COVIMO-Studie) ergab den weiteren Angaben zufolge im Zeitraum 10. bis 27. Januar 2022 eine Durchimpfung bei medizinischem Personal von 96,9 Prozent. Eine Online-Befragung von Krankenhauspersonal (KROCO) ergab für den Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 15. Oktober November 2021, dass 92 Prozent des teilnehmenden Personals vollständig geimpft waren, vier Prozent waren ungeimpft.”

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Demnach hätte im Oktober 2021 die Impfquote der Grundimmunisierung noch bei “86 Prozent und die der ersten Auffrischimpfung bei 23 Prozent” gelegen. Gegenüber den Angaben für Februar 2022 sei im März 2022 “eine Steigerung der Impfquoten der Grundimmunisierung um 1,2 Prozent, die der ersten Auffrischimpfung um 6,2 Prozent und die der zweiten Auffrischimpfung um 7,5 Prozent” festzustellen gewesen.

Zu dem Thema möglicher Dynamisierungen kommenden Personalmangels im Bereich der Pflegekräfte, durch die gültige Gesetzgebung seit dem 15. März, werde:

“seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) in jedem Einzelfall genau abgewogen, inwieweit tatsächlich die Notwendigkeit für eine berufliche Neuorientierung vorliegt oder ob gegebenenfalls – zunächst vorübergehend – auch Beschäftigungsalternativen in Frage kommen”.

Dabei sei in der Bearbeitung entsprechender Fälle individuell zu unterscheiden, ob “die Ursache für die angestrebte berufliche Umorientierung in der persönlichen Entscheidung der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers liegt, sich nicht impfen zu lassen, oder ob aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist”. Der Bundesregierung seien in der Gesamtbewertung keine Problemanzeigen “von Engpässen in der Versorgung durch einzelne Einrichtungen oder Unternehmen” infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt.

Eine weitere Beantwortung legt dar, dass der Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu den “Auswirkungen der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Anzahl der Ausbildungen oder der Praktika” vorliegen würden. Am Dienstag berichtete das Online-Portal Bibliomed-Pflege über “massive Personalengpässe auf den Intensivstationen”. So heißt es in dem Artikel:

“Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung warnt vor massiven Personalengpässen auf den Intensivstationen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen. Mitte Juni hätten rund 580 der bundesweit 1.300 Intensivstationen personelle Probleme gemeldet. Inzwischen seien es rund 630.”

Eine erneute dauerhafte Extrembelastung in der kommenden Herbst-Winter-Saison würde zu einer “weiteren Fluktuation aus den Gesundheitsberufen führen”. So heißt es in der “11. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19” vom 8. Juni:

“Ohne eine sichtbare Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und anderer Gesundheitsberufe kann absehbar von einer nachhaltigen Versorgungskrise im Gesundheitssystem ausgegangen werden.”

Zum Thema von weiterhin ungeimpftem Personal entsprechender Einrichtungen berichtet ein Beitrag des WDR vom 15. Juni, dass im Bundesland Nordrhein-Westfalen bislang noch keine Arbeitsverbote für Ungeimpfte ausgesprochen worden seien. Zu vorliegenden Zahlen heißt es:

“Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums waren bis Mitte April knapp 20.000 ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen landesweit gemeldet worden.”

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Ein Effekt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei spürbar. In Düsseldorf hätten sich demnach “etwa von 2.913 im März als ungeimpft gemeldeten Beschäftigten inzwischen fast 2.000 doch impfen lassen oder einen Genesenen- oder anderen ärztlichen Nachweis vorgelegt”. In den meisten Kommunen würden derzeit Anhörungen und Gespräche der Einrichtungen und betroffenen Mitarbeiter erfolgen, “warum diese nicht geimpft oder so unverzichtbar sind, dass sie trotzdem weiterarbeiten können sollen”. Die Gesundheitsämter müssten in einer finalen Entscheidung abwägen, weil “eine Versorgung der Patienten nicht zum Beispiel durch Personalengpässe gefährdet werden soll”.

Seit 15. März, dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, seien von den ca. 250.000 betroffenen Beschäftigten im hessischen Gesundheitswesen seitens der Arbeitgeber rund 14.000 Meldungen ungeimpften Personals bei den zuständigen Gesundheitsämtern eingegangen. Daraus resultierten ca. 10.000 Anschreiben an entsprechende Arbeitnehmer mit der Aufforderung zur Klärung der Sachlage. In Hamburg befänden sich rund 1.400 Fälle “von nicht gegen das Coronavirus geimpften Pflegekräften” derzeit in der Einzelfallprüfung. 

Im Landkreis Mittelsachsen können ungeimpfte Beschäftigte “im Gesundheitswesen trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterarbeiten”, so Informationen des MDR. Die Gesundheitsämter würden sich dabei auf einen “Ermessensspielraum berufen, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden”. In der Hauptstadt sind nach Informationen der Berliner Zeitung “fast 8.000 Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Arztpraxen immer noch nicht vollständig geimpft”, bei geschätzten 1.300 Einrichtungen und Unternehmen mit rund 109.000 Beschäftigten. 50.373 Beschäftigte entsprechender Einrichtungen in Bayern mussten seit März eine Corona-Immunisierung nachweisen, so viele wurden laut der Süddeutschen Zeitung den Gesundheitsämtern nach Angaben einer Sprecherin gemeldet. Von diesen Personen hätten “9.061 Betroffene zwischenzeitlich entsprechende Nachweise vorgelegt; überwiegend über Impfungen sowie Genesenen-Nachweise”.

Zu der Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ob aus Sicht der Bundesregierung “eine Fortführung und/oder Weiterentwicklung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor diesem Hintergrund und dem des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes” erforderlich sei, heißt es final, es gebe derzeit “keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen”:

“Eine Fortführung wird derzeit geprüft.”

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