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Corona-Ausschuss: Täuschung im Namen der Aufklärung

Corona-Ausschuss: Täuschung im Namen der Aufklärung

© Screenshot/OVALmedia/Stiftung Corona-AusschussDie Rechtsanwälte Viviane Fischer, Justus Hoffmann und Antonia Fischer (v. l. n. r.) sprechen über die internen Probleme des von ihnen zusammen mit dem Anwalt Reiner Füllmich im Juli 2020 gegründeten Corona-Ausschusses. (Berlin, 7. Oktober 2022)

Von Em Ell

Seit der 119. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss tritt nur noch die Rechtsanwältin Viviane Fischer in deren mehrstündigen wöchentlichen Anhörungen zur Untersuchung der Corona-Krise und den von Politik und Verwaltung getroffenen Corona-Maßnahmen auf. Von den anderen drei Anwälten und Gründungsmitgliedern des Ausschusses waren Antonia Fischer und Justus Hoffmann bereits seit Monaten nicht mehr in den Sitzungen präsent, und mit der 119. Ausgabe am 2. September 2022 nimmt auch Reiner Füllmich nicht mehr an den Anhörungen teil.

Corona-Ausschuss – Wolfgang Wodarg: "Man findet, was man sucht"

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Corona-Ausschuss – Wolfgang Wodarg: “Man findet, was man sucht”

Den Ausschluss Füllmichs erklärte Fischer zu Beginn der Sitzung. Sie nannte als Begründung “Ungereimtheiten” und verwies zu deren Klärung auf ihren ausgeschlossenen Kollegen und bisherigen Mitstreiter. Dabei assistierte ihr im Laufe der Sendung der Lungenarzt und Epidemiologe Wolfgang Wodarg, der als Kritiker des Umgangs mit der Corona-Krise die Arbeit des Ausschusses von Anfang an regelmäßig begleitet und bereits früher maßgeblich zur Aufklärung der Vorgänge rund um die sogenannte Schweinegrippe 2009 beigetragen hatte.

Fischer und Wodarg deuteten somit in dieser Sitzung öffentlich Probleme im Corona-Ausschuss an. Bei allen hervorzuhebenden Leistungen des Ausschusses zur Information der Öffentlichkeit über das Geschehen in der Corona-Krise hatte es bereits zuvor offenkundige Fragwürdigkeiten in dessen Arbeit gegeben.

Wichtige Informationen – offenkundige Kritikpunkte

In den wöchentlichen mehrstündigen Sitzungen des Corona-Ausschusses kommen unter anderem zahlreiche auch international anerkannte Experten verschiedenster Fachgebiete ausführlich zu Wort, deren Wissen und Erfahrung in der gängigen Berichterstattung zur Corona-Krise plötzlich nicht mehr gefragt sind. Bisweilen wird sogar wie bei Wodarg versucht, sie und ihre Expertise auch mit persönlichen Angriffen zu diskreditieren. Die Anhörungen des Ausschusses waren damit eine wichtige Informationsquelle in der Hochzeit der Corona-Krise, weshalb RT DE über die Sitzungen in einer eigenen Serie von Zusammenfassungen berichtete.

Konnte die Authentizität der live gesendeten Anhörungen als spezielles Qualitätsmerkmal der Ausschussarbeit gelten, so wurde zunehmend ein Mangel an Professionalität offenkundig, der dem behaupteten Anspruch zuwiderlief, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit zu bieten. Außer der Serie von RT DE gibt es vom Ausschuss selbst bis heute keinerlei professionelle redaktionelle Begleitung und Aufbereitung der umfangreichen und wichtigen Informationen, ebenso wenig eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts der vielen vergangenen Monate seit der Gründung des Ausschusses kamen bezüglich der entscheidenden und behaupteten Öffentlichkeitswirksamkeit Zweifel an der dafür nötigen Seriosität und Zielgerichtetheit seiner Arbeit auf. Aus diesem Grund stellte RT DE seine Berichterstattung zu den Sitzungen des Corona-Ausschusses schließlich im September 2021 ein.

Corona-Ausschuss: "Der Test ist tatsächlich das Verbrechen" – Teil 1

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Wenig professionell in der bisherigen Sitzungsarbeit wirkten zudem die mehrfachen Ankündigungen vor allem von Fischer zu weiteren Aktivitäten des Ausschusses, von denen in der Folge dann aber nichts mehr zu hören war, etwa der Erwerb eines Krankenhauses, die Gründung einer Gewerkschaft oder das Einrichten eines Wiki-Tools zur Ergänzung der eigenen Informationsleistungen. Oder die bei den klaren Qualitätsmängeln als gescheiterte Versuche gelten müssen, wie die nach kurzzeitigem Anlauf eingestellte “Nachrichtensendung” oder das “Nachrichtenportal” 2020 News.

Darüber hinaus zog auch Füllmich Kritik an seinem Vorhaben einer Sammelklage nach angloamerikanischem Recht auf sich, sogar aus den eigenen Kreisen. Zwar betonte er dabei gewöhnlich, dass dieses juristische Vorgehen nicht Teil der eigentlichen Ausschussarbeit ist, doch seine Ankündigungen und wiederholten Erläuterungen zum Stand der sich hinziehenden Klagedinge erfolgten öffentlichkeitswirksam in den Sitzungen. Betrugsvorwürfe machten schließlich die Runde, auch unter den Geldgebern für die Sammelklage. Entsprechende Ermittlungen verliefen allerdings im Sande. Zudem unterstellten Kritiker Füllmich Behauptungen, die er so nie geäußert hatte. Etwa dass allein das Verklagen bestimmter in der Corona-Krise maßgeblichen Personen, wie des Virologen Christian Drosten und des Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler, auf diesem Wege zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen führen würde.

Fischers Gang an die Öffentlichkeit – “Klarstellung” zum Corona-Ausschuss

Zu den aktuellen Problemen im Corona-Ausschuss blieben Fischer und Wodarg mit ihren Aussagen in der 119. Sitzung lediglich bei allgemeinen Hinweisen auf angebliche Ungereimtheiten in der Verantwortung Füllmichs und auf Betrugsmöglichkeiten bei Sammelklagen. Füllmich reagierte darauf, indem er Fischers Gang an die Öffentlichkeit und seinen Ausschluss aus der weiteren gemeinsamen Arbeit als nicht verabredet und mit Blick auf ihre Gesellschaft “Stiftung Corona-Ausschuss” beziehungsweise “SCA Investigative Committee” als treuwidrig kritisierte. In einer weiteren öffentlichen Stellungnahme warf Fischer ihrem Kollegen ungerechtfertigte Verwendungen spendenbasierter Ausschussgelder in deutlich sechsstelliger Höhe sowie falsche Angaben zur Vergütung von Beteiligten an der von ihm initiierten Sammelklage vor. Beidem widersprach Füllmich in einer eigenen Live-Sendung.

Am 7. Oktober 2022 äußerste sich Fischer schließlich zusammen mit den früheren Ausschussmitgliedern Antonia Fischer und Justus Hoffmann in einer über zweistündigen Aufzeichnung vor der eigentlichen Live-Sendung der wöchentlichen Sitzung. Zusätzliche Teilnehmer dieser als Klarstellung zum Corona-Ausschuss bezeichneten Veranstaltung waren neben Wodarg auch Robert Cibis, der Verantwortliche von OVALmedia und deren Übertragungen der Anhörungen.

Ohne in der Sache der Verwendung von Ausschussgeldern als Außenstehender mangels eigenen Einblicks urteilen zu können, lassen sich diese angebliche Klarstellung von Fischer und ihre weiteren daran anschließenden öffentlichen Auftritte (hier eine Auflistung mit Kommentierung) eindeutig allein in sich selbst anhand der dadurch dokumentierten Aussagen bewerten – als der Versuch einer Täuschung der Öffentlichkeit.

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Corona-Ausschuss: “Eklatante Völkerrechtswidrigkeit. Eklatante Verfassungswidrigkeit”

Fischers Verletzung der Pflichten ordentlicher Geschäftsführung

Fischer ist (Mit-)Geschäftsführerin und als solche (Mit-)Verantwortliche für die ordentliche Führung der Geschäfte des Corona-Ausschusses (Rechtsform BGB-Gesellschaft beziehungsweise Unternehmergesellschaft, UG).

Der Ort für die Klärung interner Angelegenheiten, die als Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse von Gesellschaftern und Geschäftsführern entsprechend vertraulich zu behandeln sind, ist nicht die Öffentlichkeit. Solche Interna sind intern und gegebenenfalls auf dem Rechtsweg zu klären. Wird der Rechtsweg eingeschlagen, kann man die Öffentlichkeit darüber informieren. Im Rahmen öffentlicher Verhandlungen können dann auch zuvor vertrauliche Interna bekannt werden.

Wie kommt es, dass Fischer mit solchen Interna an die Öffentlichkeit geht, statt diese auf dem gebotenen Rechtsweg zu klären und nur kurz über die von ihr behauptete “Distanzierung” wegen des “Ausmaßes” der finanziellen “Ungereimtheiten” die Öffentlichkeit zu informieren?

Eine öffentliche Klärung von Geschäftsgeheimnissen ist ohne Verletzung derselben unmöglich, also auch eine Widerlegung der Darstellung von Fischer durch Füllmich – die Öffentlichkeit ist der falsche Ort dafür, da Aussage gegen Aussage steht, ohne Möglichkeit einer tatsächlichen Klärung einzig in der Öffentlichkeit, das heißt ohne den Rechtsweg.

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