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Gegen Panzerlieferungen an Ukraine: Freie Sachsen stellen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

Gegen Panzerlieferungen an Ukraine: Freie Sachsen stellen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Sven EckelkampBundeskanzler Olaf Scholz besucht das Heer bei der Ausbildungslehrübung in der Lüneburger Heide, 18.10.2022 (Symbolbild)

Die politische Bewegung Freie Sachsen hat am Mittwoch einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als Antragssteller fungiert Andreas Hofmann, auch bekannt als DJ Happy Vibes. Die Zielstellung lautet:

“Der Antragsgegnerin [der Bundesregierung, Red.] wird es untersagt, Kampfpanzer des Typs Leopard 2 an die Ukraine zu liefern.”

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Im Antrag wird weiterhin deutlich gemacht, dass deutsche Kampfpanzer in der Ukraine “in der dortigen, kriegerischen Auseinandersetzung, die derzeit mit dem benachbarten Russland ausgetragen wird, Verwendung” finden. Und weiter: “Die Entscheidung der Bundesregierung, Kampfpanzer an die Ukraine zu liefern, ist ein Akt der öffentlichen Gewalt und demnach nach Art. 93 I Nr. 4a GG, § 90 I BverfGG beschwerdefähig.”

Konkret wolle man verhindern, Kampfpanzer an das ukrainische Regime zu liefern, da ansonsten eine deutsche Kriegsbeteiligung drohe. Nicht zuletzt stellt der Antrag das “Recht auf körperliche Unversehrtheit”, ein unveräußerliches Grundrecht, in den Mittelpunkt, das für jeden Bürger durch die nunmehr ausgelöste, reale Gefahr eines Dritten Weltkrieges verletzt zu werden droht. Sehr plastisch wird eine durch die Bundesregierung heraufbeschworene apokalyptische Situation beschrieben:

“Der mögliche Bewurf meines Wohnortes mit Bomben oder der Beschuss mit Raketen – gerade vor dem Hintergrund einer heraufprovozierten Auseinandersetzung mit einer Atommacht – stellen zweifelsfrei einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar, da sie eine massive Gefahr für meine Gesundheit darstellen. Dieser Eingriff ist dem Staat auch zuzurechnen: Die Bundesregierung, die bisher keine offizielle Kriegspartei in dem Konflikt zwischen der Ukraine und Russland gewesen ist, ist von ihrer bisherigen, ebenfalls gefährlichen, Linie abgewichen, ‘nur’ sogenannte Verteidigungswaffen an die Ukraine zu liefern, sondern stellt ihr jetzt auch Angriffswaffen zur Verfügung, die für militärische Vorstöße gegen Russland genutzt werden können. Damit wird endgültig der Boden eines neutralen, nicht am Konflikt beteiligten Staates verlassen und unmittelbar für die Kriegspartei der Ukraine Position bezogen.”

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Nicht zuletzt verstoße die Bundesregierung gegen die Zwei-plus-Vier-Verträge aus dem Jahr 1990, welche die deutsche Wiedervereinigung ermöglichten. Dort heißt es im zweiten Satz des Artikels 2: “Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.” Dies sei aber in beiden Fällen nicht gegeben. 

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