Coronavirus

Gesundheitsminister beraten über Hotspot-Regel – Lauterbach mit vier Kriterien-Vorschlägen

Gesundheitsminister beraten über Hotspot-Regel – Lauterbach mit vier Kriterien-Vorschlägen

Quelle: www.globallookpress.com © xLeonxKuegeler / photothek.dex via www.imago-images.deEin Mitarbeiter eines Corona-Testzentrums entnimmt einer Frau in Düsseldorf am 19.01.2022 einen Rachenabstrich für einen Corona-Test.

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz sind künftig nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus in Kraft – wie etwa Tests und Masken in Alten- und Pflegeheimen oder Mund-Nasen-Schutz in Bussen, Bahnen und Flugzeugen. Zudem haben die Länder die Möglichkeit, die sogenannte Hotspot-Regel anzuwenden, um schärfere Maßnahmen verhängen zu können. Das Landesparlament muss für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellen.

Statistik der Helios-Kliniken: Großteil der Corona-Patienten nicht wegen COVID-19 hospitalisiert

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Doch die konkreten Voraussetzungen hierfür sind wohl ungenau. Schwellenwerte sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist entweder, dass eine gefährliche Virusvariante kursiert oder dass wegen besonders hoher Fallzahlen eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. 

Laut Gesetz kann ein Hotspot ein Stadtteil, eine Stadt, ein Landkreis, aber auch ein ganzes Bundesland sein. Dort könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht oder Testpflicht. Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot. Hamburg hat dasselbe vor.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr warnt nun davor, dass die Bundesländer die Hotspot-Regelung nicht “pauschal” anwenden dürften. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte Dürr:

“Zur Erinnerung: Die Hotspot-Regelung ist eine Möglichkeit, die wir für die Länder eingeführt haben, wenn in einzelnen Städten oder Kommunen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.”

Trotz Impfquote von 90 Prozent: Krankenhäusern droht wegen Quarantäne-Regelung Personalausfall

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Man habe daher “einen klaren gesetzlichen Rahmen geschaffen”, so der FDP-Politiker. “Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden.”

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat derweil angekündigt, den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen zu wollen. Denn in den Landesregierungen herrscht Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung derzeit erfüllt sind oder nicht. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen heute über die Regel beraten. Lauterbach hatte am Sonntag im Sender Bild TV erklärt:

“Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können.”

Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Der SPD-Politiker betonte:

“Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen.”

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Angesprochen auf die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht erklärte Lauterbach, dass dies “rechtlich nicht geht”. Zugleich fügte er hinzu, dass er selbst gerne auch die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Deshalb appellierte der SPD-Politiker an die Länder, dies in den Hotspots zu machen, und forderte zugleich die großen Supermarktketten erneut auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er demnach die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

Kinder- und Jugendärzte für Ende auch der Testpflicht an Schulen

Von den Kinder- und Jugendärzten kam derweil ein Appell, neben der Maskenpflicht auch noch die Testpflicht in den Schulen künftig abzuschaffen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte plädiert für ein “Stopp des anlasslosen Testens” mehrmals pro Woche mit dem Hinweis, dass “ein Aufhalten der Infektionen durch die Testungen nicht mehr funktioniert”. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte der Bundespressesprecher des Verbands, Jakob Maske:

“Wir müssen die Strategie des Aufhaltens – das sogenannte Containment – beenden und zur Protektion übergehen.”

Das heiße nun, vulnerable Gruppen effektiv zu schützen.

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