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Medienberichte: EU will Visumabkommen mit Russland aussetzen

Medienberichte: EU will Visumabkommen mit Russland aussetzen

Quelle: Sputnik © Alexei KudenkoEine Mitarbeiterin des Visazentrums in Moskau

Die EU-Außenminister werden die Idee unterstützen, das Abkommen über Visaerleichterungen mit Russland auszusetzen. Dies berichtete die Zeitung The Financial Times.

Drei EU-Beamte, die an den Verhandlungen zu diesem Thema beteiligt sind, sagten der Zeitung, dass die politische Unterstützung für eine solche Entscheidung während eines zweitägigen Treffens, das am Dienstag in Prag beginnt, zum Ausdruck gebracht werden soll. Wenn die Entscheidung, das derzeitige Abkommen auszusetzen, schließlich getroffen wird, müssen Russen, die ein Visum für einen EU-Mitgliedstaat beantragen, mehr Dokumente zusammenstellen, ihre Bearbeitung wird länger dauern und die Kosten für die Beantragung werden steigen. Einer der Gesprächspartner der Zeitung sagte:

“Es ist unangemessen, dass russische Touristen in unseren Städten und an unseren Küsten spazieren gehen.”

Er betonte, dass sich die europäischen Länder “in einer außergewöhnlichen Situation” befänden, die “außergewöhnliche Maßnahmen” erfordere. Die Quelle fügte hinzu:

“Wir wollen über die Aussetzung der vereinfachten Visaregelung hinausgehen.”

Der Gesprächspartner erklärte auch, dass bis Ende des Jahres ernsthaftere Schritte in diese Richtung unternommen werden könnten.

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Bislang gibt es in der EU jedoch keinen Konsens darüber, welche zusätzlichen Maßnahmen Brüssel ergreifen könnte, die zu einer Reduzierung oder Aussetzung der Visumspflicht für russische Staatsbürger führen würden, und auch nicht darüber, was in Bezug auf Weißrussland zu tun wäre, so The Financial Times.

Die Tschechische Republik hat eine vollständige Aussetzung der vereinfachten Visaregelung zwischen der EU und Russland vorgeschlagen. Das Land hielt es für notwendig, die Kurzzeitvisa für Russen abzuschaffen, schlug aber angesichts des Widerstands einiger EU-Mitgliedstaaten eine Alternative vor. Zu den Gegnern eines vollständigen Verbots gehörten Deutschland, Österreich und eine Reihe südeuropäischer Länder, schrieb Bloomberg.

Brüssel wies seinerseits darauf hin, dass eine vollständige Abschaffung der Visumpflicht im Visakodex der Union nicht vorgesehen ist, da es immer Kategorien von Bürgern gibt, die ein Visum benötigen – zum Beispiel Journalisten oder Personen, die das Land aus Angst vor politischer Verfolgung verlassen.

Das Abkommen zwischen Russland und der Europäischen Gemeinschaft über die vereinfachte Visaerteilung für Bürger der Russischen Föderation und der Europäischen Union wurde im März 2007 von Russland ratifiziert. Sie trat am 1. Juni desselben Jahres in Kraft. Visa für Aufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sind abgedeckt. Das Dokument regelt nicht Fragen wie die Ablehnung eines Visums, die Anerkennung von Reisedokumenten, den Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, die Verweigerung der Einreise oder die Ausweisung aus dem Land.

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Das Abkommen sieht auch eine Pauschalgebühr von 35 Euro für Visa vor. Dieser Betrag erhöht sich auf 70 Euro, wenn der Visumantrag weniger als drei Tage vor dem geplanten Abreisedatum eingereicht wird. Die Vertragsparteien verfügen über eine Frist von zehn Kalendertagen, um über ein Visum zu entscheiden. Sollte jedoch eine weitere Prüfung des Antrags erforderlich sein, kann die Frist auf 30 Arbeitstage verlängert werden. In dringenden Fällen kann die Bearbeitungszeit für das Visum auf drei Tage verkürzt werden.

Jede Partei kann das Abkommen “aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit” ganz oder teilweise aussetzen. Die andere Partei muss mindestens 48 Stunden im Voraus informiert werden. Die Vereinbarung erlischt 90 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Initiators der Aussetzung.

Seit dem Beginn der speziellen Militäroperation in der Ukraine hat Russland zweimal – im April und im Mai – Teile des Abkommens als Reaktion auf “unfreundliche Handlungen” von EU-Ländern sowie von mehreren anderen Ländern wie Island und Liechtenstein ausgesetzt. Diese Klauseln betrafen die vereinfachte Einreise für Mitglieder offizieller Delegationen und Journalisten, Mehrfachvisa für Mitglieder von Regierungen und Parlamenten, Verfassungs- und Obersten Gerichten, Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsulate, die Befreiung von Visumgebühren für Mitglieder offizieller Delegationen und so weiter.

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