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Neuseeländische Maori wenden sich mit einer Bitte an Elite-Auktionshaus

Neuseeländische Maori wenden sich mit einer Bitte an Elite-Auktionshaus

Quelle: AFP © MICHAEL BRADLEYNeuseeländische Maori (Archivbild)

Die Indigenen von Neuseeland, die Maori, bitten um die Rückgabe von wertvollen Relikten, die das prominente Auktionshaus Sotheby’s derzeit zum Verkauf anbietet. Sotheby’s ist aktuell dabei, eine Reihe von Maori-Artefakten aus dem 18. und 19. Jahrhundert zu verkaufen, von denen einige nach Ansicht der einheimischen neuseeländischen Stämme wichtige kulturelle Taonga (Schätze) seien. Ngarimu Blair, ein Vertreter der Maori äußerte sich zu der Angelegenheit mit den Worten:

“Wir haben nur noch sehr wenige dieser Taonga und Kunstschätze in unserem Besitz. Wenn so etwas passiert, sind wir sowohl aufgeregt als auch traurig, dass wir so viel verloren haben.”

Einer der zum Verkauf stehenden Gegenstände ist “Mere”, das laut der Beschreibung auf der Seite von Sotheby’s 1885 von einem Maori-Stammeshäuptling an einen britischen Vizeadmiral verschenkt wurde. Mike Dickison, ein neuseeländischer Museumskurator, merkte jedoch an:

“Was in dieser Geschichte nicht erwähnt wird: Das Mere wurde 1896 an Vizeadmiral Tryon verschenkt, unter der Bedingung, dass es in seiner Familie bleibt. Aber jemand hat beschlossen, es für 40.000 Pfund zu verscherbeln. Da Tryons Whānau (Großfamilie; Anm. der Redaktion) sich nicht darum kümmern konnte, sollte es zurückgegeben werden.”

Sotheby’s hat im Laufe der Jahre bereits eine ganze Reihe wertvoller Maori-Artefakte versteigert, darunter eine “Tekoteko” (eine geschnitzte Figur), die 2019 einen Preis von 740.000 US-Dollar erzielte. Das Auktionshaus beschrieb das Objekt als “eine bedeutende Maori-Skulptur”, merkte aber an, dass es “keine verbleibende Spur von seiner ursprünglichen Herkunft” gebe.

Der Verkauf von Maori-Gegenständen wird derzeit von den neuseeländischen Behörden streng geregelt, die lokalen Gesetze gelten jedoch nicht international. Die Stämme können daher nur auf den guten Willen der Auktionatoren oder Käufer zählen, wenn sie die Gegenstände zurückhaben wollen.

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