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EU beschließt neues Asylverfahren

EU beschließt neues Asylverfahren

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Vincenzo CircostaSymbolbild; Migranten im Mittelmeer

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die EU auf ein Paket von zehn Gesetzen geeinigt, das die Asylverfahren für viele Migranten an die Außengrenzen verlagern soll. Das gilt für alle Länder mit niedrigen Anerkennungsquoten, wie Marokko, Tunesien und Bangladesch. Während des Verfahrens sollen die Betroffenen grenznah unter Haftbedingungen festgehalten und im Falle einer Ablehnung unmittelbar abgeschoben werden. Dabei soll das Verfahren in zwölf Wochen abgeschlossen sein.

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Als Abschiebungsziele gelten “sichere Drittstaaten”; das muss nicht das Herkunftsland sein, aber es muss eine Beziehung zu diesem Land geben, wie zum Beispiel dort lebende Verwandte. Die Liste dieser Staaten ist noch nicht erarbeitet.

An der Außengrenze der EU sollen zudem biometrische Daten aufgenommen werden, Fingerabdrücke oder Fotos, die in der zentralen Datenbank Eurodac gespeichert werden sollen. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Darüber hinaus wurde ein Verteilungsmechanismus beschlossen, der jährlich 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen soll. Sollten besonders viele Migranten eintreffen, soll das Grenzverfahren mit der vorübergehenden Inhaftierung sogar für Anerkennungsquoten bis 50 Prozent gelten.

Das EU-Parlament hat diesem Paket zugestimmt. Die ganzen Regelungen müssen aber erst in nationale Gesetze umgesetzt werden, was bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen kann. Im vergangenen Jahr wurden in der EU 1,1 Millionen Asylanträge gestellt. Im kommenden Sommer, in dem erneut mit hohen Zahlen gerechnet wird, werden die jetzt beschlossenen Regeln noch nicht gelten.

Sollten diese Regelungen umgesetzt und das gesamte Verfahren weitgehend an die Außengrenzen verlagert werden, dürfte die Zahl der in Deutschland eintreffenden Migranten deutlich zurückgehen. Allerdings stellt sich selbst nach einer Umsetzung in nationales Recht immer noch die Frage, ob diese Regelungen nicht von europäischen Gerichten wieder aufgehoben werden.

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