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“Schwachsinnige Maßnahme” verweigert: 60-Jährige muss drei Monate im Gefängnis verbringen

"Schwachsinnige Maßnahme" verweigert: 60-Jährige muss drei Monate im Gefängnis verbringen

Quelle: Legion-media.ru Symbolbild.

Von Susan Bonath

Zu Hochzeiten der Corona-Maßnahmen exerzierten viele deutsche Ordnungshüter eisern die politischen Verordnungen. Dazu gehört die Maskenpflicht im Freien. Inzwischen rudern einige dafür verantwortliche Politiker zurück. “Schwachsinn” sei vieles gewesen, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Februar bei Markus Lanz. Trotzdem verfolgt die Justiz bis heute mit großem Eifer Menschen, die gegen solche “schwachsinnen” Gebote verstoßen hatten. Die 60-jährige Berlinerin Sabine W. sitzt deshalb gerade für 90 Tage im Gefängnis. Ihr ursprüngliches Vergehen: Sie wurde im Freien ohne Maske erwischt, wo das Tragen Vorschrift war.

Keine Maske im Freien getragen

Es geschah Ende Oktober 2020 in Berlin. Zu dieser Zeit herrschte in der Hauptstadt ein Wirrwarr an Regeln. Der Senat hatte zum Beispiel für einzelne Straßen und Plätze eine Maskenpflicht verhängt. Um zu erfahren, wo diese gerade galt und wo nicht, hätte man stets die neuesten Verordnungen studieren müssen. Selbst der gesetzeskonformste Bürger kam dabei wohl kaum noch hinterher. Denn die geltenden Regeln wurden ständig geändert.

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Sabine W. spazierte an diesem Oktobertag ohne Maske auf einer Straße im Stadtteil Steglitz-Zehlendorf entlang. Da wurde sie plötzlich von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes angehalten. “Maske auf!”, verlangte eine Ordnungshüterin. W. sei zunächst weitergegangen und habe sich, laut Strafbefehl, “uneinsichtig gezeigt”. Die beiden Angestellten wollten das nicht durchgehen lassen und stellten sich ihr in den Weg. W. Habe versucht, an ihnen vorbeizukommen und dabei die Mitarbeiterin mit ihrer Schulter berührt, oder “angerempelt”, wie eine Zeugin zu Protokoll gab.

Anschließend habe W. gegen den daraufhin erfolgenden Zugriff “Widerstand geleistet”. Die Ordnungskräfte hätten sie am Arm gepackt und festgehalten, doch W. habe mehrfach versucht, sich loszureißen und ihren Weg fortzusetzen. Dabei habe sie “auch gegen den Oberarm und Schulterbereich der Zeugin gedrückt”. Die Polizei kam hinzu und begann, gegen W. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu ermitteln.

Bußgelder, Strafbefehl, Gefängnis

Zunächst ereilte die damals 58-Jährige Sabine W. jedoch ein Bußgeldbescheid von knapp 330 Euro. Darüber hinaus sollte sie noch einmal die gleiche Summe “Schadensersatz” für die “angerempelte” Ordnungshüterin begleichen. Dies habe W. schließlich unter Vorbehalt getan. Angeblich hätte die Staatsdienerin deswegen einen Lohnausfall erlitten. Wie aus den Ermittlungsakten jedoch hervorgeht, war sie niemals krankgeschrieben. Der Arzt hatte der “Angerempelten” vielmehr nur eine “nicht sichtbare Verletzung” bescheinigt. Sie habe aber “über Schmerzen geklagt”.

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Doch damit nicht genug: Im April 2021 stellte das Amtsgericht Berlin Tiergarten für W. einen Strafbefehl über 2.700 Euro aus. Diesen will Sabine W. aber nicht erhalten haben. Erfahren habe sie davon erst zwischen Weihnachten und Silvester 2021 durch eine Mahnung. Das Gericht habe ihr dann auf Nachfrage mitgeteilt, es habe bereits ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. W. wandte sich an eine Rechtsanwältin. Mit ihrer Hilfe sei sie schließlich an ihre Akte gelangt, die nun auch der Autorin in Teilen vorliegt.

Die hohe Summe konnte und wollte die Berlinerin nicht zahlen. Dies habe sie dem Gericht mitgeteilt. Auch Arbeitsstunden, die das Gericht ihr ersatzweise angeboten habe, lehnte sie ab. Es kam wie erwartet: Am 3. Februar musste Sabine W. eine 90-tägige Haftstrafe antreten, zunächst im Frauengefängnis Berlin-Lichtenberg.

Die ersten 51 Tage habe sie dort sogar in Einzelhaft verbracht, berichtete eine enge Freundin von Sabine W. gegenüber der Autorin. Der Grund: Sie habe sich keiner vorsorglichen Röntgen-Untersuchung unterziehen wollen, mit der Gefangene auf Tuberkulose gecheckt würden. Für diese Erkrankung habe es bei ihr keinerlei Anhaltspunkte gegeben. Inzwischen sitze die 60-Jährige nun in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Pankow ein, die Einzelhaft sei ohne weitere medizinische Untersuchung aufgehoben worden.

Ungebrochener Verfolgungseifer

Der Haftgrund ist somit nicht die verweigerte Maskenpflicht im Freien selbst, sondern der ihr vorgeworfene “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” in diesem Zusammenhang. Solchen Vorwurf allerdings fängt man sich in Deutschland recht schnell ein. Dafür reicht zuweilen schon ein falscher Blick in Richtung eines missgelaunten Beamten oder eine unglückliche Bewegung. Viele Teilnehmer an den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, aber auch andere Protest-Erfahrene, können davon ein Lied singen.

Der fade Beigeschmack bleibt. So zeigt der Fall Sabine W. deutlich: Bürger in Deutschland sollten gefälligst auch den größten politischen Schwachsinn widerspruchslos hinnehmen, selbst dann, wenn die Verantwortlichen ihre früheren Verordnungen nachträglich selbst als solchen “Schwachsinn” klassifizieren.

Dies demonstriert die Arroganz einer Obrigkeit, die sich nicht mündige Bürger, sondern gehorsame Untertanen wünscht. Andernfalls hätte man die teils bis heute laufenden zahlreichen Verfahren gegen Verweigerer “schwachsinniger Maßnahmen” auch allesamt mittlerweile längst einstellen können. Stattdessen scheint der Verfolgungseifer ungebrochen, jedenfalls gegen solche Maßnahmen-Sünder und auch gegen sonstige politisch Unliebsame.

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