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Verstoß gegen Kartellrecht: EU-Gericht bestätigt Rekordstrafe gegen Google weitgehend

Verstoß gegen Kartellrecht: EU-Gericht bestätigt Rekordstrafe gegen Google weitgehend

Quelle: www.globallookpress.com © grapher: ©Rafael HenriqueDer US-amerikanische Tech-Gigant Google soll nach Auffassung der EU gegen das Kartellrecht verstoßen haben.

Das Gericht der Europäischen Union hat die bereits vor vier Jahren verhängte Rekordstrafe der EU-Kommission gegen den Google-Konzern Alphabet am Mittwoch weitgehend bestätigt. Damit wiesen die Richter in Luxemburg die Gegenklage des kalifornischen Tech-Giganten im Wesentlichen ab und bestätigten gleichzeitig die damaligen Vorwürfe der EU-Kommission, wonach der US-Internetkonzern den Herstellern von Android-Smartphones gesetzeswidrige Vorgaben gemacht habe, um die dominante Position seiner eigenen Suchmaschine zu festigen.

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In manchen Punkten weiche man allerdings von der Argumentation der EU-Kommission ab, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Daher reduziere sich das Bußgeld wegen Wettbewerbsbeschränkungen von 4,3 auf 4,1 Milliarden Euro, “um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen”. Trotz der vom Gericht beschlossenen Minderung zählt die Geldstrafe gegen den Google-Konzern Alphabet auch weiterhin zu einer der höchsten Geldbußen, die die EU-Kommission jemals gegen ein Einzelunternehmen ausgesprochen hat. Gegen die Strafe hatte sich Google auf juristischem Wege gewehrt.

Die EU-Komission hatte den US-amerikanischen Tech-Konzern 2018 mit einer Geldstrafe belegt, weil das Unternehmen Hersteller von Mobiltelefonen unter anderem dazu gezwungen hatte, auf den Geräten sowohl den Google-eigenen Webbrowser “Chrome” als auch die Suchmaschine “Google” vorzuinstallieren. Lediglich Produzenten, die dieser Anweisung folgten, durften den für den reibungslosen Betrieb eines Android-basierten Smartphones unabdingbaren “App-Store” auf den Telefonen installieren. Dieses Vorgehen verhindere laut der EU-Kommission die Chance auf einen echten Wettbewerb auf dem Internet-Markt. Android, das von Herstellern, wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi, genutzt wird, gehört mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent zu einem der meistbenutzten Smartphone-Betriebssysteme der Welt. Auch in der EU laufen die meisten Smartphones mit Googles Betriebssystem Android.

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Mit solchen Knebelverträgen habe Google seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen und damit seine Werbeerlöse auf unlautere Art absichern wollen, argumentierte die Kommission damals. Jener Auffassung schlossen sich nun auch die Richter an. Bereits vor vier Jahren hatte Google den von der EU erhobenen Vorwurf jedoch bestritten. Die Bündelung mehrerer Apps sei demnach nötig, weil Nutzer miteinander verknüpfte Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten. Noch steht es dem Google-Konzern Alphabet allerdings offen, bei der höchsten Instanz Europas, dem Europäischen Gerichtshof, Berufung einzulegen.

Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr. Bei dieser Klage ging es jedoch um den Umgang des Konzerns mit Werbeanzeigen. In dem Fall bemängelte die EU-Kommission zurecht, dass Google bei der Anzeige von Suchergebnissen sein eigenes Angebot – einen Preisvergleichsdienst für Waren – bevorzugt hatte, zum Nachteil anderer Preisvergleichsdienste. Sowohl vor dem EU-Gericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof sind derzeit noch weitere Klagen des Tech-Konzerns gegen etwaige zu Ungunsten von Google gefasste Kommissionsbeschlüsse anhängig. 

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