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8. und 9. Mai in Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen, Symbole der Sieger bleiben verboten

8. und 9. Mai in Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen, Symbole der Sieger bleiben verboten

Quelle: www.globallookpress.com © imago-images.deAm 9. Mai 2022 widersetzten sich einige Teilnehmer des Gedenkens am Sowjetischen Denkmal in Berlin-Treptow dem Flaggenverbot.

Wie im vergangenen Jahr bleiben in Berlin auch 2023 am Tag der Befreiung (8. Mai) beziehungsweise am in der ehemaligen Sowjetunion und dem heutigen Russland am 9. Mai gefeierten Tag des Sieges über Hitlerdeutschland alle Symbole der sowjetischen Sieger und Befreier der Stadt verboten.

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Grundlage ist eine von der Polizei erlassene Allgemeinverfügung. Verboten wird darin unter anderem das Zeigen der russischen Staatsflagge, der roten Fahne der ehemaligen Sowjetunion einschließlich davon abgewandelter Flaggen und der Roten Fahne einer der sowjetischen Divisionen, die nach der Erstürmung des Reichstages auf diesem gehisst wurde. Ebenso verboten sind das Abspielen russischer und sowjetischer Lieder, die traditionell am Tag des Sieges aufgeführt und gesungen werden, sowie das Zeigen des Sankt-Georgs- beziehungsweise Gardebands, sowjetischer Orden und anderer Symbole der Sieger. 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend ein in der Allgemeinverfügung ursprünglich ebenfalls enthaltenes Verbot des Zeigens der ukrainischen Flagge an den sowjetischen Gedenkorten gekippt. Es gab damit dem Eilantrag einer ukrainischen Organisation statt. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Allgemeinverfügung sei “offensichtlich rechtswidrig”. Es fehlten “jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen”.

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