Das Bundesverfassungsgericht verhilft der AfD-Fraktion nicht per einstweiliger Anordnung zu ihren drei Ausschussvorsitzen im Bundestag. Die Karlsruher Richter lehnten es ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten mit sofortiger Wirkung vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Es sei “nicht von vornherein völlig ausgeschlossen”, dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag mit.
Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. “Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position”, heißt es auf der Homepage des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es – wie nach der Wahl im September – zu keiner Einigung, wird gemäß der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.