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Ziel Freilassung – Haftprüfungstermin für “Querdenken”-Gründer Ballweg am 15. August

Ziel Freilassung - Haftprüfungstermin für "Querdenken"-Gründer Ballweg am 15. August

Quelle: www.globallookpress.com © Arnulf Hettrich / IMAGODemonstration für die Freilassung von Michael Ballweg vor der JVA Stuttgart-Stammheim am 9. Juli 2022

Am 29. Juni wurde der Gründer der “Querdenken”-Bewegung, der Stuttgarter Unternehmer Michael Ballweg, nach der Durchsuchung seines Hauses festgenommen. Er sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Am kommenden Montag, dem 15. August um 13.30 Uhr, gibt es einen zweiten Haftprüfungstermin für Ballweg.

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Dafür sei ursprünglich ein Saal im Amtsgericht Stuttgart vorgesehen gewesen. Jetzt soll die Haftprüfung im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts bei der Justizvollzugsanstalt stattfinden, teilte der Sprecher des Verteidigungsteams, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, gegenüber RT DE mit. Die Verteidigung stelle einen solchen Haftprüfungsantrag immer dann, “wenn sie glaubt, genügend Anhaltspunkte dafür zu haben, dass eine Fortsetzung der Untersuchungshaft als nicht statthaft oder als unverhältnismäßig erscheint. Dies träfe nach Durchsicht der Ermittlungsakte auf die U-Haft von Herrn Ballweg zu”.

Im Unterschied zum Haftverkündungstermin am 29. Juni läge den Verteidigern zwar jetzt die Ermittlungsakte vor, mutmaßlich sei diese aber immer noch nicht vollständig, ließen die Anwälte in einer Pressemitteilung verlauten. Demnach hätten die mit den Ermittlungen betrauten Staatsanwälte gegenüber den Verteidigern auf Nachfrage mitgeteilt:

“… dass sie selbst noch auf die weiteren Akten der ermittelnden Polizeidienststellen warten und diese nicht vor Donnerstag bekommen.”

Die Beantragung des zweiten Haftprüfungstermins habe nach Aussage von Rechtsanwalt Christ solange gedauert, weil es hier dem Anwaltsteam oblag, alle Ermittlungspunkte selbst zu prüfen. Das wäre aus Sicht von Christ eigentlich Aufgabe der Ermittlungsbehörde. Bei der Vielzahl von infrage kommenden Einzelbuchungen in den Kontoauszügen hätte es einige Zeit in Anspruch genommen, bis das Anwaltsteam alles geprüft habe.

Insgesamt wären die Vorwürfe, “Gelder, die Herr Ballweg von Menschen erhalten hätte, seien von ihm zweckentfremdet worden, indem er sie für sich selbst verwendet haben soll” und “Verdacht auf Geldwäsche” laut Pressemitteilung “durch keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt, weshalb sich für eine weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls kein dringender Tatverdacht ergibt”.

In Untersuchungshaft wäre Ballweg gebracht worden, weil er am Tag der Hausdurchsuchung gerade dabei gewesen sei, sein aufgrund von einer Trennung verkauftes Haus leer zu räumen. Deshalb hätte der zuständige Staatsanwalt Fluchtgefahr unterstellt. Nachweislich habe der “Querdenken”-Gründer aber gerade sein Haus verkauft, weswegen er die Räumlichkeiten tatsächlich hatte räumen müssen. 

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Im Haftbefehl würden die in Frage stehenden Gelder als “Schenkungen” oder “finanzielle Zuwendungen” bezeichnet. Wobei es dann aus juristischer Sicht einzuwenden gäbe, dass man “Schenkungen” gar nicht zweckentfremden könne, erläuterte Rechtsanwalt Christ die Begrifflichkeiten.

Bei der Haftprüfung am kommenden Montag würde es darum gehen, über die konkreten Inhalte der Ermittlungsakte zu sprechen. Dabei erhoffe sich das Anwaltsteam, bestehend aus einem Pflichtverteidiger und drei Wahlverteidigern, dass der aus Verteidigersicht zu Unrecht inhaftierte “Querdenken”-Gründer Ballweg aus der Haft entlassen würde. Grundsätzlich ginge es bei einem Haftprüfungstermin um zwei Punkte, erklärte der Rechtsanwalt: Die U-Haft müsse nach Gesetzeslage beendet werden, wenn 1. kein dringender Tatbestand und 2. keine Fluchtgefahr vorlägen.

Aufgrund von Corona-Präventionsmaßnahmen – es gab für Ballweg angeblich eine strenge Quarantäneanordnung – durfte er in den ersten zehn Tagen zunächst weder von seinen Anwälten besucht, noch mit anderen Inhaftierten in Kontakt kommen. Mittlerweile hätten seine Anwälte regelmäßig Kontakt- und Besuchsoptionen, so der Sprecher des Anwaltsteams. Es wäre allerdings etwas ungewöhnlich, dass die JVA Stammheim den Anwälten des Verteidigungsteams jeweils unterschiedliche Informationen zu den Besuchszeiten für Michael Ballweg mitteilen würde. Wo man doch eigentlich davon ausginge, dass es in einer JVA diesbezüglich einheitliche Regeln gebe. 

Am Ende sprach Rechtsanwalt Christ noch über die Situation des Unternehmers in der JVA. Laut eigener Aussage würde Michael Ballweg dort weiter gut behandelt und sei mittlerweile in einer regulären Einzelzelle untergebracht. Inzwischen seien über 1.000 Briefe an ihn im Gefängnis eingegangen, die ihm die Justizbeamten stückweise aushändigten.

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