Meinung Corona-Irrsinn 2023: 60 Millionen Euro für PR-Kampagne, 2,9 Milliarden Euro für weitere Impfstoffe
RT DE hat diese Praxis mit Blick auf den zuletzt im September 2022 veröffentlichten Sicherheitsbericht mit Meldungen bis Ende Juni ausführlich beschrieben. Es erschließt sich schon Laien: Mit der PEI-Methode kann ein Risikosignal allenfalls bei Krankheiten rechtzeitig auffallen, die ohne Impfung äußerst selten vorkommen – wie etwa die Hirnvenenthrombosen mit gleichzeitigem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) nach der AstraZeneca-Impfung. Bei Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Todesfällen müsste für ein Alarmsignal die Anzahl der Schäden riesig sein.
Eine PEI-Vertreterin behauptete in der Verhandlung, dass dies in kurzen Zeitintervallen – also etwa 30 Tage nach Impfung – anders sei. Eine plausible Begründung hatte sie nicht. Das Gericht glaubte ihr trotzdem:
“Es mag sein, dass die OvE-Analyse bei der Identifizierung von Risikosignalen für Todesfälle infolge der Impfung an Grenzen stößt. Derartige Grenzen der Aussagekraft einer anerkannten und grundsätzlich geeigneten statistischen Methode entwerten allerdings die Sicherheitsberichte nicht.”
Gericht: Übersehene Impftote fallen nicht ins Gewicht
Auch angeführte Warnungen von Rechtsmedizinern vor einer massiven Untererfassung von Impftoten schlug das Gericht in den Wind. Zu diesen Mahnern gehören die Pathologen Peter Schirmacher und Arne Burkhardt. Beide hatten kurz nach einer Impfung Verstorbene obduziert. Bei etlichen Fällen, in denen zuvor kein Zusammenhang gesehen wurde, habe sich die Spritze doch als Ursache entpuppt. Das Gericht sah in den nicht erfassten Impftoten aber kein Problem. Im Urteil heißt es dazu unter anderem:
“Der Sicherheitsbericht des PEI ist nicht deswegen fehlerhaft, weil er die von Professor Dr. Burkhardt behaupteten Obduktionsnachweise von vierzig weiteren Impftoten höchstwahrscheinlich nicht berücksichtigt.”
Die von den Pathologen dargelegten Einzelfälle seien, so das BVerwG, “kein Beweis für eine hohe Dunkelziffer an Impfschäden und höheren Risiken”. Dafür gebe es keine gerichtsfesten Belege. Auch hier greift das argumentative Muster: Wenn man handfeste Indizien eisern ignoriert, findet man auch kein Problem.
Kläger sehen ihren Vortrag und die Menschenwürde ignoriert
Klägeranwalt Wilfried Schmitz bezeichnete den Inhalt des schriftlichen Gerichtsbeschlusses in einer ersten Stellungnahme als “rechtsstaatlichen Offenbarungseid”. “Soweit es um tatsächliche Feststellungen geht, findet sich in fast jedem Absatz eine grobe Sachverhaltsverzerrung”, so Schmitz. Die Klägerseite habe alles, was PEI, RKI und Bundeswehr vorgetragen hätten, “nachträglich erschüttert”. Im Urteil behaupte das Gericht wiederholt pauschal das Gegenteil. Es habe die Beweise der Kläger kaum gewürdigt. Schmitz weiter:
“Jeder Jurastudent weiß, dass eine konkrete Gefährdung des Lebens einen Eingriff in das Grundrecht auf Leben darstellt. Aber selbst das wurde – in absoluter Willkür – dementiert, mit dem Argument, dass die COVID-19-Injektionen keinen ‘finalen Eingriff darstellen, weil eine Erhöhung des Sterblichkeitsrisikos weder bezweckt noch bewirkt werde.'”
Dass offiziell natürlich nicht bezweckt werde, die Sterblichkeit zu erhöhen, sei kein Argument dafür, dass selbiges nicht geschehe. Dafür gebe es sehr wohl Indizien, so Schmitz. Die Kläger hätten dies mit “tonnenweise offiziellen Daten” untermauert. In fast ganz Europa grassiere seit Monaten eine Übersterblichkeit. Den Zusammenhang mit den Impfungen könne niemand ausschließen, dieser liege vielmehr sogar nahe. Auch sei bewiesen, dass Menschen durch die Impfung gestorben oder schwer erkrankt sind. “Das Gericht hat unseren Vortrag ignoriert und die Menschenwürde mit Füßen getreten.”
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