Eine von der Mehrheit der Berliner befürwortete Vergesellschaftung von Wohnraum in der Stadt könnte rechtlich möglich sein. Das geht aus dem Entwurf eines Zwischenberichts der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hervor, der durch Recherchen der Berliner Morgenpost bekannt wurde. Zwar sind weitere Fragen offen, doch das dreizehnköpfige Gremium sieht hinsichtlich der Enteignung durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes, so das Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Seit Jahren steigen die Mieten nicht nur in Berlin rasant, unter anderem durch Spekulation und damit verbundenem Leerstand, während sich die Profitorientierung von Vermieterkonzernen bei Mietern durch teils unmenschliche Verdrängungspraktiken bemerkbar macht. Schon vor den andauernden Krisen von Pandemie und Ukraine-Krieg sahen im Januar 2019 vier von fünf befragten Deutschen in den hohen Wohnkosten ein erhebliches Armutsrisiko, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Caritas zeigte. Bereits Studien aus dem Jahr 2016 machten deutlich, dass Mieter gegenüber Eigentümern massiv benachteiligt sind. Dass das Problem einer drohenden Wohnungslosigkeit durch überhöhte Mieten schon im Jahr 2018 in der Mitte der deutschen Gesellschaft angekommen war, ist kein Nischenwissen. Demgegenüber standen “leistungslose Ertragssteigerungen” durch Immobilienbesitz, der gerade von großen Konzernen und ausländischen Millionären nicht immer sauber erworben und verwaltet wurde.