Während in der Silvesternacht die Raketen und Korken knallten, sitzt Michael Ballweg im Gefängnis. Seit mehr als einem halben Jahr ist ein Gründer der Demokratiebewegung in Untersuchungshaft. Nach einem halben Jahr “Untersuchung” sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart am 28. Dezember, ein Ende der Ermittlungen sei nicht absehbar. Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern. Wer “untersucht” wird, ist nicht schuldig, bis man ihm das Gegenteil beweisen kann. Wer die Veröffentlichungen der Justiz zum Fall Ballweg liest, der kann immer wieder von einem “Verdacht” lesen. Seit Monaten ist kein Beweis zu finden, es gibt nicht mal harte Indizien für den Vorwurf des Betrugs und der Geldwäsche. Zwischenzeitlich geht die Staatsanwaltschaft nur noch von einer “versuchten Tat” aus.
Fünf Jahre in U-Haft für Fritz Teufel
Weil ein Mensch vielleicht eine Tat “versucht” hat, wird er also andauernd seiner Freiheit beraubt. Die deutsche Justizgeschichte kennt einen vergleichbaren Fall: Fritz Teufel, eine Ikone der 68er-Bewegung, wurde fünf Jahre in U-Haft eingekerkert, obwohl er völlig unschuldig war. Auch beim ihm, ähnlich wie bei Michael Ballweg heute, gab es eine einheitliche Medien- und Politik-Front der Vorverurteilung. Gehorsam reportiert zum Beispiel das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) – im Besitz der SPD – zu Michael Ballweg: “Diesen Leuten müssen die Ressourcen entzogen werden.” Um dann den Verfassungsschutzexperten der SPD im baden-württembergischen Landtag, Boris Weirauch, zu zitieren: “Diesen Leuten müssen die Ressourcen entzogen werden, die es ihnen ermöglichen, unsere Demokratie zu bekämpfen.”