Quelle: www.globallookpress.com © bildgehege via www.imago-images.de Jens Spahn (Archivbild)
Wie das Verwaltungsgericht Köln am Freitag in zwei Urteilen feststellte, muss das Bundesgesundheitsministerium Informationen über die Beschaffung von FFP2-Masken im Rahmen der Corona-Krise herausgeben. Das Ministerium war in der Corona-Krise unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Kritik geraten, weil es massenhaft überteuerte Masken beschafft hatte. Zudem gab es in der Union Korruptionsskandale im Rahmen der Maskendeals.
Milliarden Masken zu viel gekauft – die ersten Millionen werden jetzt verbrannt
Dem Gericht zufolge soll das Ministerium die Gutachten und die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei herausgeben. Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen Spahn und einer Unternehmerin fällt unter die Herausgabepflicht. Diese soll für die Vermittlung der Maskendeals Millionenprovisionen erhalten haben.
Das Verwaltungsgericht gab den Klägern weitestgehend Recht. Dass eine Sichtung der Dokumente einen “unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeute”, wie das Ministerium behauptet hatte, sahen die Richter nicht. Die Herausgabepflicht sei nur dort beschränkt, wo in der Korrespondenz Geschäftsgeheimnisse enthalten seien. Es sei Sache des Ministeriums, dies zu prüfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Spahn hatte interessierten Händlern die Abnahme zu einem Fixpreis garantiert, um möglichst schnell große Mengen an Masken zu kaufen. Der Bund hatte laut Gericht jedem Lieferanten einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske geboten. Eine Wirtschaftsprüfgesellschaft und eine Anwaltskanzlei waren vom Ministerium zur Unterstützung beauftragt worden. Das sogenannte “Open House”-Verfahren erwies sich jedoch als Fehlschlag: Bei Laborprüfungen stellte sich heraus, dass etwa 40 Prozent der Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt beschwerten sich auch einige Hersteller, das Ministerium habe für gelieferte Masken nicht bezahlt.
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