EU macht den Weg für Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute frei
07.06.2023
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Symbolbild
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat das Dokument, das die Einführung und Einzelheiten antirussischer Sanktionen regelt, abgeändert und mit der Änderung zusätzlich die Möglichkeit eingeführt, auch Familienangehörige russischer Geschäftsleute auf die Sanktionsliste zu setzen.
Somit können nun individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen, die nach Ansicht der EU für die Unterstützung von “Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine” verantwortlich sind, verhängt werden, sondern auch gegen deren Verwandte, zweifellos eine Art der berüchtigten Sippenhaft.