Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert &; Ulbrich, die eigenen Angaben zufolge auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisiert ist, hat mitgeteilt, dass sie im Fall möglicher Geschädigter durch die Coronaimpfung einen Teilerfolg erreicht hat.
So seien vor dem Landgericht Köln zwei Beweisbeschlüsse ergangen, aufgrund derer ein medizinischer Sachverständiger den Sachverhalt aufklären soll. In drei parallel laufenden Verfahren verschiedener Geschädigter habe das Gericht zudem über einen Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass ein Schadenersatzanspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz bestehen könne.
Wie der Rechtsanwalt Rogert erklärte, erfolge eine Beweisaufnahme nur dann, wenn die Klage schlüssig sei und im Falle der Bestätigung des behaupteten Sachverhalts durch ein oder mehrere Beweismittel das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach durch das erkennende Gericht festgestellt würde. Aktuell bearbeite die Kanzlei 1.500 Mandate für Personen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach der Impfung mit einem Covid-19-mRNA-Impfstoff erlitten hätten.