In Frankfurt am Main kann am heutigen Sonnabend eine zuerst verbotene pro-palästinensische Kundgebung doch stattfinden. Das Verbot sei rechtswidrig, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Freitagabend mit. Ein Verbot wäre nur gerechtfertigt, wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist. Dies sah das Gericht offensichtlich nicht so. Damit war die Anmelderin der Versammlung auf dem Opernplatz erfolgreich. Sie hatte auf einstweiligen Rechtsschutz geklagt.
Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main kritisierte dies. In einer Mitteilung heißt es:
“Wir können das Ignorieren der Gefahren, das Überhören der Alarmsignale, das Tabuisieren dieses Hasses der pro-palästinensischen Organisationen durch die Justiz nicht verstehen und in keiner Weise nachvollziehen.”
Laut dem Verwaltungsgericht ist ein Demoverbot nur bei erkennbar unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich. Verdachtsmomente reichten nicht aus, so das Gericht. Ein Verbot könne nur das letzte Mittel sein gegenüber weniger einschneidenden Maßnahmen wie etwa bestimmten Einschränkungen der Versammlung. Auch “der Hinweis auf die hohe Emotionalität und Belastung der Gesellschaft durch den Nahostkonflikt” könne zu keiner anderen rechtlichen Bewertung führen.