Für den 22-jährigen AfD-Politiker Daniel Halemba wäre der 30. Oktober 2023 in jeglicher Hinsicht ein ereignisreicher Tag gewesen. Am Donnerstag der Vorwoche war gegen Halemba Haftbefehl erlassen worden. Dieser lag vor, wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Am Freitag erfolgte diesbezüglich seitens Halembas Anwalt eine Haftbeschwerde beim Amtsgericht Würzburg. Am Montag, dem Tag seiner Festnahme, hätte Halemba ursprünglich in München bei der Landtagseröffnung, als jüngster Abgeordneter im Parlament, auf dem Podium des bayerischen Präsidiums gesessen. Am späten Abend setzte das Amtsgericht Würzburg dann den Haftbefehl unter Auflagen aus.
Die Bild-Zeitung berichtete am Montag darüber, dass Halemba sich persönlich der Polizei stellte. Dies erfolgte am frühen Morgen im Raum Stuttgart. Halembas Anwalt kommt aus Baden-Württemberg. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Haftbefehl beantragt, ein Amtsgericht hatte ihn in der Vorwoche dann erlassen. Halembas Anwalt formulierte im Verlauf des Tages mehrere Pressemitteilungen zum Verlauf der Ereignisse. So lautete die Information vom 29. Oktober, Bezug nehmend auf das ursprünglich anstehende Tagesprogramm des AfD-Politikers am Folgetag:
“Mein Mandant ist gewählter Abgeordneter und Vertreter des ganzen Volkes, 13 Abs. 2 Bayerische Verfassung. Um seine Teilnahme als Schriftführer und Präsidiumsmitglied sicherzustellen, habe ich in seinem Namen soeben folgende Eilanträge beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Ministerium der Justiz gestellt.”