In der öffentlichen Wahrnehmung werden die polizeilichen und juristischen Abläufe rund um den seit Jahren kriminell agierenden Remmo-Clan aus Berlin – je nach Blickwinkel – regelmäßig als entweder naive oder doch fragwürdige Umsetzung deutschen Rechts bis hin zur Klassifizierung als eine nicht mehr nachvollziehbare Justizposse diskutiert. Im bislang jüngsten Kapitel wurden im Mai dieses Jahres fünf Familienmitglieder dieses berüchtigten Clans zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
Diese überraschenderweise doch milde Entscheidung wurde vom Gericht – nach der Aufklärung eines Raubes mit einem Schaden in Höhe von vielen Millionen wiederum infolge eines fragwürdigen Deals mit der Staatsanwaltschaft gefällt. Nun wurde bekannt, dass eine Rückzahlung fällig ist, die auch noch die Steuerzahler finanzieren dürfen, da der Freistaat Sachsen mit seinen Beschwerde-Anträgen gegen die hohen Kosten der Pflichtverteidiger scheiterte.
Ein Artikel der Bild-Zeitung fasst zunächst die Vorgeschichte zusammen, dass Clan-Mitgliedern im November 2019 “in einem spektakulären Einbruch der Diebstahl von Sachsens wertvollsten Juwelen im Dresdner Schloss gelungen” war (Bezahlschranke). Es folgten dann bundesweite Ermittlungen, Razzien und schließlich kam es in Berlin im November 2020 zur Festnahme von sechs Familienmitgliedern der Remmos. Rund zwei Jahre später erzwangen – laut Bild-Zeitung – die Anwälte der Clan-Verwandten “einen zweifelhaften Deal mit der Justiz”. Der Freistaat Sachsen als Kläger musste im Zuge dieser Absprache einen “Strafrabatt” für die nachweislichen Täter akzeptieren, und zwar im Gegenzug zu den Teilgeständnissen und der Rückgabe einiger Schmuckstücke. Ein Angeklagter wurde gänzlich freigesprochen.