In der hiesigen Medienlandschaft findet man wenige bis gar keine Artikel zum Thema der juristischen Aufarbeitung von politischen Verantwortlichen, bezüglich der bewussten rigiden Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten der Bürger in den Jahren 2020 bis 2022, da entsprechende Verfahren in Deutschland schlicht nicht existieren. Des Weiteren findet man nur sehr bedingt Beiträge etablierter Medien zur kritischen Aufarbeitung getätigter Aussagen von Politikern und Persönlichkeiten aus der Medien- und Kulturszene, die in verletzender und verleumderischer Art maßnahmenkritische Bürger im genannten Zeitraum verbal diskreditierten.
Speziell die Süddeutsche Zeitung (SZ) glänzte durch regelmäßige Artikel der “Wissenschaftsjournalistin” Christina Berndt mit Verständnis und Unterstützung für die einfordernde Politik. Belohnt wurde sie dafür mit dem Titel “Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021”. Ein SZ-Artikel vom 4. Dezember 2023 trägt nun den Titel: “Justiz: Harte Linie gegen Corona-Leugner”. Der Autor des Artikels ist Ronen Steinke. Steinke fiel in den “Corona-Jahren” ebenfalls als maßnahmenunterstützender Journalist auf, der in seinen Artikel regelmäßig sogenannte “Corona-Leugner” attackierte. UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer erkannte diesbezüglicher Vorgänge am 27. Januar 2022 die Notwendigkeit, auf einen Artikel des Autors zu reagieren. Dieser trug den Titel: “Die fragwürdigen Methoden des Nils Melzer”. Melzer möchte in dem offenen Brief festgestellt wissen:
“Obwohl die SZ-Redaktion auf die Mängel im ursprünglichen Artikel hingewiesen wurde, verweigerte sie ausdrücklich die Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Replik.”
Eine ausgewogene Diskussion und Wahrnehmung von Stimmungen und Schwingungen in der Gesellschaft wurde nachweislich von einem Großteil kooperierender medial-politischer “Partner” konsequent abgelehnt. Melzers Kritik an den Darstellungen des SZ-Autors lautet unter anderem:
“Genauso wenig werde ich aber zum ‘Corona-Leugner’, ‘Putin-Freund’ oder ‘Verschwörungstheoretiker’, nur weil ich das brutale Niederwerfen, Zusammenschlagen oder Zerfleischen von wehrlosen Demonstranten durch westliche Polizeibeamte und deren Diensthunde anprangere.”
Melzer bewertete zu jener Zeit dokumentierte brutale Ereignisse auf sogenannten “Corona-Demonstrationen”, auf denen sich kritische und unter den Maßnahmen leidende Bürger der großen Einheitsfront der Maßnahmenunterstützung im Land aufrichtig entgegenstellten. SZ-Autor Steinke, promovierter Völkerstrafrechtler, informiert die Leser nun über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. So heißt es im Artikel:
“Bei extremistischen Äußerungen von Staatsdienern dürfen Behörden schon seit vielen Jahren disziplinarische Maßnahmen ergreifen und sogar Personen aus dem Dienst entfernen. Nun ist dies erstmals auch bei Verbreitung von Corona-Verschwörungsideologien möglich.”
Die bewusste Wortwahl gibt den roten Faden des Artikels vor. Steinke scheint sich zu freuen, dass die zitierte “Leitentscheidung” damit “Corona-Leugner unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen stellen” kann. Der SZ-Autor erklärt beruhigt:
“Und das bedeutet: Wer eine solche Gesinnung an den Tag legt, kann seine Position im Staatsdienst verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder auch als Soldat.”