“Wer in Deutschland einen Impfschaden erlitten hat, bekommt vom Staat eine Entschädigung”, behaupten die Autoren einleitend in ihrem Artikel vom 22. Januar in dem Blatt Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). In dem Artikel wird dargelegt, wie viele der Bürger, die sich in den zurückliegenden Jahren seit der Einführung eines neuartigen und bedingt ausgetesteten mRNA-Wirkstoffs im November 2020 zumindest einmalig hatten impfen lassen, wegen daraus resultierender, schwerwiegender Nebenwirkungen “einen möglichen Impfschaden” bei den zuständigen Behörden meldeten.
Laut dem offiziellen “Impfdashboard” des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) waren in Deutschland laut aktuellem Stand “bis zum 8. April 2023 63,6 Millionen Personen (76,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) grundimmunisiert”, dies bedeutet, dass sie eine einmalige Injektion des mRNA-Wirkstoffs bekommen hatten. Zudem hatten 52,1 Millionen Personen (62,6 Prozent) eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten.
Laut erfolgter “exklusiver Abfrage” der NOZ-Redaktion in allen 16 Bundesländern hätten demnach “seit Beginn der Impfungen” 11.827 Betroffene Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Weiter heißt es statistisch, zur niedrigen errechneten Anerkennungsquote von demnach lediglich 467 offiziell anerkannten Impfschäden darlegend:
“467 bestätigte Schäden bei 64,9 Millionen Impfungen entspricht einer Quote von 0,00072 Prozent beziehungsweise einem anerkannten Schaden pro 138.888 Impfungen.”
Anlass der Abfrage sei gewesen, dass sich am 20. Januar “der erste Corona-Fall in Deutschland zum vierten Mal jährte”. Das Ergebnis der Abfrage hätte zudem aufgezeigt:
“11.827 Anträge bei knapp 65 Millionen Impflingen – heißt: 0,018 Prozent der Geimpften oder 1,8 von 10.000 haben einen Antrag auf Entschädigung eines Impfschadens gestellt.”