Der Publizist Henryk Broder hat gegen das Bundesinnenministerium geklagt, und gewonnen. Das Innenministerium habe Broders Persönlichkeitsrechte verletzt, erkannte das Oberverwaltungsgericht Berlin und gab damit Broder recht.
Das Innenministerium hatte einen Expertenkreis zum Thema “Muslimfeindlichkeit” ins Leben gerufen. Dieser gab einen Bericht heraus, worin dem streitbaren Publizisten Broder vorgeworfen wird, er würde Muslime pauschal verunglimpfen und dämonisieren. Daran stößt sich das Gericht allerdings nicht.
Das Gericht moniert vielmehr, der Bericht sei eindeutig als Produkt des Innenministeriums zu erkennen. Das Ministerium habe nicht deutlich gemacht, dass es sich bei der Einschätzung des Berichts zu Broder nicht um eine amtliche Position handele. Das Innenministerium erwecke den Anschein, es handele sich um die offizielle Position des Ministeriums, da auf der Broschüre dessen Logo zu sehen sei. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe zudem ein Vorwort verfasst, in dem sie die von den Experten ausgesprochene Empfehlungen als weitere Diskursgrundlage empfiehlt. Damit würden die Meinungsäußerungen zu Broder den Charakter einer vom Ministerium offiziell vertretenen Einschätzung bekommen.