Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Rüdiger Wölk Richter im Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vor der Verhandlung im Verfahren “AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland”, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz am 12. April
Im Verfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zweiter Instanz rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt, berichtet dpa . Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen.
Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge “nur zum Ausspähen der Prozessstrategie” gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.
AfD als Verdachtsfall: Berufungsverfahren begonnen, Eilanträge abgelehnt
Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, die Beweisanträge vorlesen zu lassen. Dies lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert, sowie dem erhobenen Vorwurf, die AfD sei antisemitisch.
Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an.
Die AfD wehrt sich in dem Gerichtsverfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt.
Im August stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Parteijugend “Junge Alternative” (JA) als “gesichert rechtsextremistisch” ein. Anfang des Jahres war in der Politik eine Debatte über ein Verbot der AfD entbrannt und es fanden landesweit von der politischen Führung des Landes angeleitete Demonstrationen gegen die AfD statt. Seit mehreren Wochen stehen zwei Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl 2024, Maximilian Krah und Petr Bystron, wegen Spionage- und Bestechungsvorwürfen im medialen Kreuzfeuer.
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