© Perituss, CC0, via Wikimedia Commons Ludwig-Maximilians-Universität München
Einen besseren Zeitpunkt hätte die Landesanwaltschaft des Freistaats Bayern nicht finden können, um diese Disziplinarverfügung zu verkünden. Passend zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde mitgeteilt, Professor Michael Meyen, der am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität in München lehrt, würden seine Dienstbezüge um ein Zehntel gekürzt. Der Grund? Er habe mehrfach eine Kolumne in der Zeitschrift “Demokratischer Widerstand” veröffentlicht und zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber fungiert.
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Es gibt keinerlei Strafverfahren wegen besagter Artikel, und auch die Zeitschrift selbst ist ein legitimer Träger von Pressefreiheit, auch wenn ihre Inhalte und die Umstände der Entstehung bei diversen staatsnahen Organen Unwillen erzeugen – die Süddeutsche Zeitung bezeichnete sie im vergangenen Jahr als “Querschreiber”, und fragte, ob man “dagegen denn gar nichts machen” könne, und die einst linke TAZ zitierte sogar den Berliner Verfassungsschutz, um ihren Widerwillen zu stützen:
“Im Juni dieses Jahres hat der Berliner Verfassungsschutz den Demokratischen Widerstand und die ihn tragende Gruppierung “Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand” (KDW) in seinen Bericht über das Jahr 2022 namentlich aufgenommen. Die Zeitung wird als das “wichtigste Sprachrohr von KDW” bezeichnet. Die Gruppe betreibe “Staatsdelegitimierung”. “
In diesem Artikel vom Juli 2023 wird die Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen Meyen geradezu bejubelt. Mehr noch, auch Denunziation wird begrüßt: “Eine wissenschaftliche Kraft, die am IfKW beschäftigt war, ist an die taz herangetreten und möchte sich anonym äußern.”
Im April letzten Jahres hatte sich das Institut der LMU zumindest noch in einer Weise geäußert, die einen Spielraum für eine gewisse Meinungsfreiheit ließ:
“Die persönlichen, politischen und publizistischen Aktivitäten von Prof. Dr. Meyen bedürfen keiner Zustimmung des Instituts und sind auch nicht mit diesem abgestimmt. “
Übrigens hatte Meyen, dem infolge seiner Veröffentlichungen im “Demokratischen Widerstand” vorgeworfen wird, ein Rechter zu sein, vor einigen Jahren bereits eine Auseinandersetzung mit der bayrischen Wissenschaftsbürokratie. Damals ging es darum, dass das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz einen seiner Doktoranden ablehnte – weil er Mitglied der DKP war.
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Die Zeitschrift, die als Ort der Veröffentlichung nun zum Auslöser einer Disziplinarstrafe wurde, entstand im Umfeld der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen; ein Thema, das bis heute der erkennbare Schwerpunkt der Publikation ist. In der bisher letzten Kolumne von Michael Meyen in der “umstrittenen” Zeitschrift bewirbt er sein neues Buch, in dem er sich mit dem Zustand der Medien befasst: “Es geht um eine Zensur, die nicht so heißen darf, weil sonst das Grundgesetz einstürzt wie ein Kartenhaus.”
Ob derartige Aussagen zum Zustand der deutschen Pressefreiheit tatsächlich eine fehlende “Treue zur Verfassung” darstellen, wie es der bayrische Wissenschaftsminister Markus Blume im März letzten Jahres nahelegte, könnte demnächst ein Verwaltungsgericht klären müssen. Meyen hat einen Monat Zeit, gegen die Verfügung Klage einzulegen. Der Landesanwaltschaft jedenfalls könnte man angesichts der Tatsache, dass sie die Veröffentlichung dieser Zensurmaßnahme ausgerechnet auf den Tag der Pressefreiheit gelegt hat, fast unterstellen, eher die Sicht des disziplinierten Professors zu teilen.
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