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Emmanuel Macron gefällt Beschränkung der Präsidentschaft auf zwei Amtszeiten nicht

Emmanuel Macron gefällt Beschränkung der Präsidentschaft auf zwei Amtszeiten nicht

Quelle: Gettyimages.ru © Claudio Reis/Getty ImagesFrankreichs Präsident Emmanuel Macron während einer Pressekonferenz am 28. März 2024 in Brasília, Brasilien.

Eine Begrenzung der Amtsdauer französischer Präsidenten auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten schränke die Wähler zu sehr ein, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron in einem Interview mit der Zeitung La Tribune. Die Verfassung ändern möchte er dennoch (vorerst) nicht: 

“Das ist die Regel und ich werde die Verfassung nicht ändern, aber wenn Sie mich nach meiner persönlichen Meinung fragen, denke ich, dass es immer besser ist, wenn wir die Entscheidung den Wählern überlassen.”

Der Politiker betonte ausdrücklich, dass seine Worte nicht unbedingt bedeuteten, er wolle für eine dritte Amtszeit kandidieren. Vorerst möchte er dies nicht. 

“Aber wenn wir Verbote gesetzlich verankern, nehmen wir den souveränen Wählern einen Teil ihrer Freiheit”,

fügte der Staatschef hinzu.

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Macron äußert nicht zum ersten Mal die Meinung, dass Amtszeitbeschränkungen für Präsidenten ein Fehler seien. Im vergangenen September sagten zwei Teilnehmer von Gesprächen des Präsidenten mit Vertretern der politischen Parteien, er habe die Unmöglichkeit einer Wiederwahl als “ruinöse Dummheit” bezeichnet. Macron reagierte damit auf Überlegungen von Jordan Bardella, dem Vorsitzenden der als rechtsextrem geltenden Partei Rassemblement National. Dieser hatte eine einheitliche siebenjährige Amtszeit des Präsidenten vorgeschlagen. Später erklärte Macrons Partei als Reaktion auf Kritik seitens der Opposition, dass “der Präsident damit wahrscheinlich nur einen Scherz gemacht hat.”

Die zweite Amtszeit des amtierenden Staatschefs, der 2017 zum ersten Mal in das französische Präsidentenamt gewählt wurde, läuft 2027 ab. Nach der aktuellen französischen Verfassung darf der Präsident nicht für mehr als zwei aufeinanderfolgende fünfjährige Amtszeiten gewählt werden.

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