Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/dts Nachrichtenagentur AfD-Politiker Björn Höcke in einer Verhandlungspause vor dem Landgericht am 4. Verhandlungstag (14.05.2024)
Das Landgericht Halle hat den Landeschef der Thüringer AfD, Björn Höcke, wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung verurteilt. Höcke muss nun 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, also eine Gesamtsumme von 13.000 Euro. Dies erklärte die Fünfte Große Strafkammer des Gerichts am Dienstag.
Meinung Urteil in Sachen AfD gegen Verfassungsschutz: Verdachtsfall politische Pseudojustiz
Vor drei Jahren äußerte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA “Alles für Deutschland”. Wörtlich sagte er damals: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Dem Urteil zufolge erfülle Höcke damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen.
Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: “Ich bin tatsächlich völlig unschuldig”. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung “Alles für Deutschland” handele, hätte er sie “mit Sicherheit nicht verwendet”, so der 52-Jährige.
Ein Video von der Wahlkampfveranstaltung, welches sich auch im Internet verbreitet hatte, wurde vor Gericht gezeigt. Strittig war demnach nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat. Vor Gericht ging es demnach darum, ob er um die Bedeutung der Parole wisse.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Aus ihrer Sicht wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der von ihm verwendeten Parole und handelte deshalb vorsätzlich. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Höcke: zwei mögliche neue Verfahren
Höckes Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung nicht gegeben. Es gebe “keine Anhaltspunkte” dafür, dass die Parole “planvoll oder vorbereitet” verwendet worden sei.
Der Parteichef der Thüringer AfD will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.
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