Coronavirus

Ab 1. Oktober: Bundestag beschließt neue Corona-Regeln

Ab 1. Oktober: Bundestag beschließt neue Corona-Regeln

Quelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.deBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei seinem Statement im Anschluss an die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen haben ein Gesetzespaket beschlossen, das vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April gelten soll und weitreichende Vorgaben zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen die Vorschriften verhängen und je nach Lage ausweiten können.

Corona-Regeln für den Herbst: FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

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Lockdowns sowie Schulschließungen sollen jedoch nicht zu den Maßnahmen gehören, die die Länder ergreifen können. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kommt es zu einer Abschaffung der Maskenpflicht auf Flügen. Im öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht jedoch bleiben. In Fernzügen gilt die FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren, für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren soll eine OP-Maske reichen. Im Gesundheitswesen wird sie auf Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheime ausgeweitet. Der Bundesrat muss der Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch zustimmen. Dies soll voraussichtlich am 16. September geschehen.

Ab dem 1. Oktober sollen die Bundesländer Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr verhängen können. Das Tragen von Masken soll aber auch in öffentlichen Innenräumen sowie in Geschäften und Restaurants wieder verpflichtend werden können. In Bereichen wie der Gastronomie oder bei Kulturveranstaltungen kann diese jedoch bei einem negativen Test entfallen. Auch an Schulen und in Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können; eine Maskenpflicht ist ab der fünften Klasse möglich – allerdings nur, sofern dies “zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist”.

Bei einer “kritischeren” Lage können die Länder weitere Maßnahmen verhängen, etwa eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch Hygienekonzepte und Besucherobergrenzen sollen wieder möglich sein. Grundlage für das Ergreifen von Maßnahmen soll eine konkrete Gefährdung des Gesundheitswesens oder anderer Versorgungsbereiche der Region sein. Diese soll anhand der Inzidenzen und anderer Parameter festgestellt werden.

Lauterbachs Widerspruchs-Inzidenz: Er weiß, dass er nichts Genaues weiß

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Ohne die Gesetzesänderung wären sämtliche Maßnahmen am 23. September ausgelaufen. Lauterbach erklärte, dass man “besser in den Herbst hineingehen werde als im letzten Jahr” und verwies dabei auf die “angepassten” Impfstoffe für neue Varianten und die Möglichkeit, bei entsprechender Corona-Lage wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen und in Außenbereichen zu verordnen.

Die Union forderte im Vorfeld der Abstimmung eine Kurskorrektur. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, sagte der dpa:

“Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.”

Das Gesetz sei voller Unklarheiten für die Länder. In einem Antrag forderte die Union zudem ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeheimen und sprach sich für ein Ende der FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aus.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass man mit einer Verschärfung der Infektionslage im Winter rechne. Daher müsse der Staat handlungsfähig gemacht werden. Der Entwurf sei dennoch verhältnismäßig, da dieser keine Lockdowns oder Schulschließungen beinhalte. Buschmann hielt dennoch fest:

“Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.”

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