Quelle: www.globallookpress.com © Kay Nietfeld/dpa Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Archivbild)
Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelte neue Infektionsschutzgesetz sieht sich bereits nach kurzer Zeit deutlicher Kritik ausgesetzt. Ab Oktober soll demnach weiterhin die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Bei einer sich verschärfenden Infektionslage können die Länder nun selbst entscheiden, ob sie härtere Maßnahmen ergreifen.
Bei Restaurants, Bars, Kultur- und Sportveranstaltungen wird es jedoch kompliziert. Im Falle entsprechender Länderentscheidungen müssen diejenigen keine Maske tragen, die getestet, genesen oder frisch geimpft sind.
Veranstaltungsbranche sieht erneute Corona-Einschränkungen kritisch
Die Einrichtungen müssten dann also wieder erneut den Impf-, Genesenen- oder Teststatus am Eingang überprüfen. Das Gesundheitsministerium räumte auch ein, dass sich beispielsweise im dunklen Kinosaal maximal stichprobenartig überprüfen ließe, ob man seine Maske trage. Das Justizministerium schlug daher vor, dass die Veranstalter sich zur Unterscheidung der Besucher etwas ausdenken könnten, etwa Aufkleber.
Zudem dürfte die neue Definition von “geimpft” für Streit und weitere Diskussionen sorgen, denn laut Entwurf ist der Zeitpunkt der dritten Impfung entscheidend: Liegt dieser länger als drei Monate zurück, gilt man als “ungeimpft”. Die Betroffenen würden dann die vierte und fünfte Impfung benötigen, um von Oktober bis April am öffentlichen Leben in Restaurants, Bars und Kultureinrichtungen teilnehmen zu dürfen, ohne Tests und Masken zu nutzen. Lauterbachs Auffassung zufolge sind drei Monate ein gutes Zeitfenster, in dem man “wahrscheinlich gut geschützt” sei. Dem Gesundheitsminister zufolge solle das auch als “Anreiz für die Impfung” gesehen werden.
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Dies sorgte für scharfe Kritik, da die Ständige Impfkommission (STIKO) die vierte Impfung bisher nur für Personen über 70 Jahren empfiehlt. Der Virologe Hendrik Streeck sagte der Bild am Donnerstag, es könne “nicht die Lösung sein, sich dauerhaft impfen zu lassen”. Menschen sollten sich impfen lassen, wenn sie “das Risiko eines schweren Verlaufs” verringern wollen, aber “nicht in der Hoffnung, mehr Freiheiten zu bekommen”.
Scharfe Kritik kam auch von der Union: Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, ist ebenfalls der Meinung, dass dies “im krassem Widerspruch zu STIKO-Empfehlung” stehe, und kritisierte, dass nunmehr dreifach Geimpfte “faktisch noch zu einer Viert- oder gar Fünftimpfung gedrängt werden”. Sorge sagte:
“Man könnte fast vermuten, dies soll Karl Lauterbach dabei helfen, seine übervollen Impfstofflager zu leeren.”
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen erklärte:
“Menschen über derartige Regularien ohne wissenschaftliche Grundlage quasi zu immer neuen Boosterimpfungen zu zwingen, wäre unärztlich. Dieser Regelungsvorschlag aus dem neuen Infektionsschutzgesetz muss geändert werden.”
Lauterbach hatte zum neuen Infektionsschutzgesetz auf Twitter mitgeteilt:
“Zusätzlich auch Masken und Tests bei Schülern ab 5. Klasse und Homeoffice Angebot sowie Testangebot am Arbeitsplatz. Die meisten dieser Regeln können die Länder umsetzen, müssen nicht. Die Regeln mögen nicht jedem gefallen. Aber wir werden sie leider brauchen.”
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