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Abgeführte Schülerin: Innenminister verteidigt Polizeieinsatz als angemessen und verhältnismäßig

Abgeführte Schülerin: Innenminister verteidigt Polizeieinsatz als angemessen und verhältnismäßig

Quelle: www.globallookpress.com © Markus Scholz/dpaAlles angemessen und verhältnismäßig, wenn die Polizei eine Schülerin wegen eines Schlumpfvideos aus dem Unterricht holt: Christian Pegel im Januar 2024 in Schwerin

Nach dem Abholen einer 16-jährigen Schülerin aus dem Unterricht und einer darauf folgenden “Gefährderansprache” durch die Polizei in einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten hat der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, das Verhalten der Polizei als angemessen bezeichnet.

Auf eine entsprechende Frage des AfD-Abgeordneten Enrico Schult erklärte Pegel, wenn die Polizei gerufen werde, komme sie auch. Die Kollegen hätten geprüft, ob es eine strafrechtliche Relevanz gäbe, weil die Schulleitung in Sorge gewesen sei. Diese Relevanz hätten die Beamten nicht gesehen und das auch so kommuniziert:

“Gleich wohl haben sie Sorge gehabt, dass sie auf die Schülerin […] zugegangen sind und in der Tat darauf hingewiesen haben, dass man achtgeben muss, wo die Grenzziehung ist, das dient nach unserer Überzeugung sowohl dem Schutz der Schüler als auch in der Gesamtkonstellation dem Schutz der Schule. Weil wir dann ein Stück weit Grenzziehung auch klar bekundet haben. Wir nennen das Gefährderansprache.”

Deutschland "Heimat" genannt: Polizei führt Schülerin aus Unterricht ab

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Die “Gefährderansprache” rechtfertigte der gebürtige Hamburger so:

“Die Gefährderansprache setzt in der Regel, weil Sie das so unverschämt finden, vor der Straftat an. Wenn es eine Straftat gegeben hätte, würden wir ja Strafprozesse führen. Deswegen gibt es die Gefährderansprache, die eben genau davor ansetzen soll, Menschen davor bewahren soll […], dass man sagt, wir haben im Übrigen Grenzen. Und wenn jemand sagt, die Grenzen kenn’ ich, dann ist es doch umso besser. Das ist der Versuch, präventiv tätig zu sein, das ist die Aufgabe der Polizei.”

Auch die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt gewesen:

“Man hat nicht durch die Schule geführt, an lauter Schülerinnen und Schülern vorbei. Die waren alle in ihren Klassen. Zweitens, man kann gern die Diskussion führen, ob die Kolleginnen und Kollegen dann noch mal abrücken und noch mal wiederkommen sollen. Ich glaube, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war, weil man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt hat.” 

Am Donnerstagmorgen war durch einen Bericht der Jungen Freiheit bekannt geworden, dass die 16-Jährige am 27. Februar von Polizisten aus dem Unterricht geholt und einer “Gefährderansprache” unterzogen worden war, weil sie ein Schlumpfvideo der AfD auf TikTok geteilt und geschrieben hatte, dass Deutschland Heimat sei. Der Schulleiter hatte daraufhin die Polizei verständigt.

Anmerkung der Redaktion vom 15.03: In einer ersten Version des Textes hieß es irrtümlich, der beschriebene Vorfall habe sich im Januar ereignet.  

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