Thüringens Innenminister Georg Maier initiierte Ende Juni die Überprüfung des frisch gewählten AfD-Landrates Robert Sesselmann auf Verfassungstreue. Eine wiederentdeckte Regel im Thüringer Kommunalwahlgesetz gab dem SPD-Politiker damit die Chance, die finale Wählerentscheidung potenziell zu hinterfragen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte Sesselmann nun mit, dass die Untersuchung keinerlei Bedenken zu seiner Person und kommenden Tätigkeiten ergab.
Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesverwaltungsamt ließ nach der Wahl prüfen, ob Robert Sesselmann als bestätigter Landrat für seinen Posten geeignet ist. In der Mitteilung an den AfD-Politiker heißt es nun offiziell:
“…, dass derzeit keine konkreten Umstände gesehen werden, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen.”