In einem Strafverfahren entschied am 10. Juni das Landgericht Bautzen, dass sich eine Frau, die bei einer öffentlichen Versammlung den Buchstaben “Z” auf ihrer Weste appliziert hatte sowie auch aufgemalt an ihrem Helm trug, nicht strafbar gemacht habe. Der Frau war zunächst vorgeworfen worden, mit dem Tragen dieses Buchstaben “Z” den öffentlichen Frieden zu stören, indem sie damit ihre “Billigung des russischen Angriffskriegs und russischer Kriegsverbrechen” zum Ausdruck bringen würde. Der dabei unterstellte Straftatbestand “Belohnung und Billigung von Straftaten, in einer Weise, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden stören” kann bei Feststellung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Bei der Festnahme habe die Beschuldigte gegenüber der Polizei offen zugegeben, dass sie Russland bewusst unterstützen würde, zumal es sich nach ihrer Meinung nicht um einen russischen Angriffskrieg, sondern um einen Verteidigungskrieg gegen die NATO handeln würde.