Quelle: AFP © JUSSI NUKARI/LEHTIKUVA Finnische Beamte an der Grenze zu Russland
Bei einer Sitzung am Donnerstag hat Finnlands Regierung entschieden, einen Teil der Ostgrenze des Landes zu schließen. Laut einer Erklärung stellen vier von insgesamt neun Grenzübergängen zwischen Finnland und Russland – Vaalimaa, Nuijamaa, Imatra und Niirala – ab dem 18. November 2023 ihre Arbeit ein. Die Entscheidung bleibt bis zum 18. Februar 2024 in Kraft. An den Kontrollpunkten Vartius und Salla können die Einreisenden weiterhin internationalen Schutz beantragen.
Finnische Behörden erwägen Schließung der Grenzübergänge zu Russland
Ministerpräsident Petteri Orpo zufolge soll mit der Schließung der Grenzübergangspunkte die Lage an der Ostgrenze des Landes stabilisiert werden. Innenministerin Mari Rantanen erklärte, dass diese Maßnahme die illegale Einreise stoppen wird. Es gebe Hinweise darauf, dass die Behörden eines ausländischen Staates oder andere Akteure eine Rolle bei der Erleichterung der Einreise von Personen gespielt hätten, die illegal die Grenze nach Finnland überquert hätten. Die Regierung sei bereit, noch schärfere Schritte zu ergreifen.
Am Mittwoch hatte sich Finnlands Präsident Sauli Niinistö unverblümter geäußert. Ihm zufolge sollen russische Grenzbeamte Menschen ohne EU-Visum direkt an die Grenze zu Finnland senden, damit sie dort politisches Asyl beantragten. Dies bezeichnete der Präsident als Vergeltungsmaßnahme für den NATO-Beitritt oder möglicherweise für die geplante Unterzeichnung des Abkommens über Verteidigungskooperation mit den USA. Wörtlich erklärte Niinistö:
“Ja, wir werden ständig, jeden Tag daran erinnert, dass Finnland der NATO beigetreten ist. Ich glaube, diesmal könnte es das Abkommen über Verteidigungskooperation sein, das die Situation ausgelöst hat.”
Damit die Schließung der Grenzübergangsstellen möglich wird, hatte die finnische Regierung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode Änderungen am Grenzschutzgesetz vorgenommen. Gemäß der neuen Version ist die Exekutive in der Lage, die Grenzübergänge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu schließen, wenn dies zur Bekämpfung einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit erforderlich ist.
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