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Angst vor Aufständen? Österreich und Deutschland bereiten sich auf Militäreinsätze im Innern vor

Angst vor Aufständen? Österreich und Deutschland bereiten sich auf Militäreinsätze im Innern vor

Quelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.deSoldaten könnten in Zukunft auch zur Zerschlagung von Aufständen im Inland eingesetzt werden.

Nach Deutschland bereitet sich nun auch Österreich auf Inlandseinsätze des Heeres vor. Wie das Nachrichtenmagazin Der Standard berichtet, übten die Soldaten des Bundesheeres in den vergangen zwei Wochen bei der “Ausbildungsübung Eisenerz 2022” den Einsatz bei politischen Kundgebungen in Österreich. Auch das “Scharfschießen im freien Gelände” oder der “Angriff aus der Bewegung” wurden im Rahmen des Manövers geübt, an dem unter anderem Soldaten des österreichischen Jägerbataillons, der Militärpolizei sowie der Luftstreitkräfte teilnahmen. Fürchten Europas Staats- und Regierungschefs etwa Aufstände?

Es sind Bilder, wie man sie von den Anfängen der massiven Protestwelle in Sri Lanka kennt: Bewaffnete Soldaten greifen bei einer Kundgebung ein und ringen die Protestteilnehmer mit massivem Körpereinsatz zu Boden. Doch sind es eben nicht die Impressionen von aus der Ferne aufgenommenen TV-Bildern eines Aufstands in einem Krisengebiet fernab, sondern Szenen aus Österreich, die in den sozialen Medien kürzlich für Aufregung sorgten. Denn für den Einsatz auf Demonstrationen ist in Österreich, ähnlich wie in Deutschland, eigentlich und grundsätzlich nur die Polizei zuständig.

Was die Österreicher in Unruhe versetzte, waren Bilder und Videos einer Übung des Bundesheeres. Dieses hatte in der österreichischen Steiermark militärische Fertigkeiten trainiert – und eben auch den Einsatz auf politischen Kundgebungen. Geübt wurde den Berichten zufolge aber angeblich doch nur für den Auslandseinsatz. “Bei unseren stärksten Kontingenten im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina haben wir solche Einsätze ununterbrochen”, versicherte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums dem Standard. Dort käme es regelmäßig zu großen Kundgebungen, auf denen heimische Soldaten auch schon schwer verletzt worden seien, erklärte der Sprecher. Ein Einsatz auf einer Demonstration bei unseren österreichischen Nachbarn sei dagegen aktuell kein realistisches Szenario. Beschwichtigungen, wie man sie zu ähnlichen Übungen in Deutschland ebenfalls kennt. 

Müssen auch auf Inlandseinsätze vorbereitet sein

Aus Sicht des Verteidigungsministeriums bestehe allerdings auch die Notwendigkeit, so der Sprecher weiter, auf “Assistenzeinsätze” bei Demonstrationen oder anderen Vorfällen vorbereitet zu sein. Zwar sei ein Kontrollverlust der für die Innere Sicherheit Österreichs zuständigen Polizei derzeit nicht absehbar. Jedoch würden die Grenzen zwischen Armee-Einsätzen im Äußeren und Inneren auch in Österreich zunehmend verschwimmen, sagte Generalmajor Günter Hofbauer, Sicherheitsexperte des österreichischen Bundesheeres, dem Standard. Demnach sei es bei der Landesverteidigung angesichts hybrider Bedrohungen – verschiedener Formen der illegitimen Einflussnahme durch fremde Staaten, zu denen etwa Cyberattacken oder terroristische Anschläge gehören – “nicht immer” möglich, auf Einsätze im Inneren zu verzichten. Deshalb gewinne der Inlandseinsatz auch zunehmend an Bedeutung.

Laut Hofbauer käme hinzu, dass es in Europa infolge der Corona-Pandemie und der sich anbahnenden Energiekrise zunehmend zu gesellschaftlichen Verwerfungen komme. “Wenn sich Krisen am Rande der EU verschärfen”, so der Generalmajor, “kann das jedenfalls auch Auswirkungen in Österreich haben.” Mit seinen Äußerungen spielte Hofbauer offenbar auf die Befürchtung der europäischen Staats- und Regierungschefs an, dass es angesichts eines möglichen Lieferstopps von russischem Gas nach Europa zu Aufständen innerhalb der Bevölkerung infolge sozialer Verwerfungen kommen könnte – wie schon in Sri Lanka.

Der Inselstaat südlich von Indien sieht sich seit mehreren Wochen mit der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 1948 konfrontiert. Infolge dieser Krise verloren große Teile der zuvor zur Mittelklasse aufstrebenden Gesellschaftsschichten ihre Existenzgrundlage. Der Handel brach zusammen. Und auch der Strom fällt regelmäßig aus. Inzwischen müssen die Menschen tagelang an den Tankstellen anstehen, um Benzin oder Dieselkraftstoff zu erhalten. Gas zum Kochen und Medikamente fehlen. Und auch die Lebensmittelpreise sind stark gestiegen, was zu einer Hungerkrise auf der Insel führte. Dem stark verschuldeten Land fehlt schlicht und einfach das Geld, um wichtige Güter zu importieren. Soziale Unruhen aufgrund gesellschaftlicher Verwerfungen und beispiellose Massenproteste, die zur Flucht der ehemaligen Regierung führten, waren die Folge. 

Einsatz des Militärs im Inneren: Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Zuständig für die Sicherheit im Inneren ist in Österreich die Polizei. Wie in Deutschland obliegt der Armee dagegen die militärische Landesverteidigung – gegen einen Aggressor im Ausland. So legt das auch die österreichische Bundesverfassung fest. Das Gesetz regelt dabei aber auch Ausnahmen, die es der österreichischen Bundesregierung von Bundeskanzler Karl Nehammer ermöglichen, das Heer ebenso im Inneren des Landes einzusetzen – und zwar im Rahmen eines Assistenzeinsatzes, wie dies aktuell schon zur Bewachung ausländischer Botschaften in Österreich oder bei Grenzkontrollen der Fall ist.

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So heißt es in Artikel 79 der österreichischen Verfassung, dass das Bundesheer, “soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner” und “zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren” eingesetzt werden kann. Doch wann dieser juristische Tatsachenbestand erfüllt ist, ist Auslegungssache des österreichischen Justizapparats. 

Dieser sieht den bereits heute stattfindenden Einsatz des Bundesheeres zur Überwachung ausländischer Botschaften vor dem Hintergrund der in Artikel 79 geregelten Ausnahmen bezüglich des Inneneinsatzes des Heeres als verfassungskonform an. Verfassungsrechtler wie Heinz Mayer sehen hingegen bereits diesen Einsatz kritisch. Dem Standard erklärte er:

“Dem Einsatz des Heeres im Inland sind in der Verfassung aus gutem Grund enge Grenzen gesetzt. Das muss immer die Ultima Ratio sein.”

Die Begründung, Österreich habe einige Polizisten zu wenig, würde jedenfalls nicht durch Artikel 27 gedeckt, so der Jurist.

“Die Botschaftsbewachung durch das Heer ist daher wohl genauso verfassungswidrig wie der jahrzehntelange Grenzeinsatz.” 

In Deutschland ersetzt das Militär zunehmend die Polizei 

Doch nicht nur in Österreich werden die auslegbaren Grenzen für den Einsatz des Militärs im Inland seit Jahren gesenkt. Auch in Deutschland setzt die Bundesregierung – unter dem Vorwand der sogenannten Amtshilfe zur Bewältigung bestimmter Aufgaben – seit einiger Zeit vermehrt auf den Einsatz von Soldaten, statt auf andere Fachkräfte zurückzugreifen. Ein Beispiel dafür war die vermeintliche Amtshilfe der Bundeswehr in den Gesundheitsämtern; und diese führte gar zu der Gründung eines dem Kanzleramt unterstehenden Krisenstabs zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter der Führung von Generalmajor Carsten Breuer, Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr.

Mit der Einsetzung dieses “Krisenstabs”, der mit der Entwicklung neuer Strategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie der Koordination der Krise betraut wurde, gab die Bundesregierung die der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags unterstehende Krisenkoordination unter Berufung auf das unter Verfassungsrechtlern stark umstrittene Infektionsschutzgesetz an einen dazu eigentlich nicht legitimierten General der Bundeswehr ab. Doch nun geht man in Deutschland sogar noch einen Schritt weiter: Mit der Gründung eines territorialen Führungskommandos, das ab Oktober für die “neuen Herausforderungen” im Bereich der inneren Sicherheit zuständig sein soll, wird allmählich weiter an der von der Politik sonst hochgepriesenen Trennung der Zuständigkeiten von Polizei und Militär in Deutschland gerüttelt. Sollte der vom Militär geführte Corona-Krisenstab somit etwa lediglich ein kleiner Vorgeschmack auf die kommenden Jahre sein? 

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“Der russische Einmarsch in der Ukraine hat die Notwendigkeit unterstrichen, die Führungsorganisation der Streitkräfte verstärkt auf die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten”, heißt es in einem offenen Brief von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) an die Streitkräfte, der im Juni auf der Website der Bundeswehr veröffentlicht wurde. Das neue Kommando soll demnach künftig unter anderem für die operative Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes zuständig sein. Neben der Amts- und Katastrophenhilfe umfasst dies auch die zivil-militärische Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr bei der Terrorabwehr sowie bei der Zerschlagung von Aufständen in Deutschland. Leiter des Aufbaustabes und erster Befehlshaber soll nach Angaben des Ministeriums Generalmajor Carsten Breuer werden – also derselbe General, der zuletzt schon den sogenannten Corona-Krisenstab im Bundeskanzleramt befehligen durfte.

Somit wird die Bundeswehr infolge der beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen künftig zwei Führungskommandos haben, die mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sein werden. Den Berichten zufolge soll das neue Kommando wesentliche Aufgaben bei der Führung der Streitkräfte innerhalb Deutschlands übernehmen, während das Einsatzführungskommando in Schwielowsee bei Potsdam die Auslandseinsätze führen soll. Das Ministerium orientiere sich bei den jetzigen Umstrukturierungsmaßnahmen an seinen Erfahrungen mit dem Corona-Krisenstab. Die Zentralisierung sei Voraussetzung für die rasche Bildung eines Krisenstabes im Ernstfall, teilte das Verteidigungsministerium mit. 

Wie ist die Rechtslage in Deutschland und wer definiert wann und wie einen “Ernstfall”?

Doch wann kann die Bundeswehr laut der gängigen Rechtsprechung “im Ernstfall” überhaupt in Deutschland eingesetzt werden? Das Grundgesetz lässt hier drei Optionen zu. Für die erste – die Katastrophenhilfe – sind die Hürden relativ gering, für die beiden anderen jedoch hoch. Der zweite Fall wäre die Amtshilfe, wie sie etwa im Zuge der COVID-19-Pandemie stattfand. Und der dritte Fall ist der innere Notstand. Hier darf die Bundeswehr laut Grundgesetz (Art. 87a Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 GG) zum Schutz von zivilen Objekten und bei der “Bekämpfung nichtstaatlicher Gegner” eingesetzt werden, “wenn diese organisiert und militärisch bewaffnet sind”.

Letzteres gilt laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages derzeit allerdings nur, wenn die “freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gefährdet ist” und die Kräfte von Polizei und Bundespolizei nicht ausreichen. Allerdings liegt ein solcher Fall dann auch “oberhalb der Einsatzschwelle”. Das bedeutet, dass bei einem solchen Szenario zum Beispiel auch militärische Mittel eingesetzt werden. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2010 heißt es dazu:

“Es ist sicherzustellen, dass die Streitkräfte niemals als innenpolitisches Machtinstrument eingesetzt werden. Abgesehen von dem extremen Ausnahmefall des Staatsnotstandes, in dem nur zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer als letztes Mittel auch Kampfeinsätze der Streitkräfte im Inland zulässig sind (Art. 87a Abs. 4 GG).”

Unklar bleibt jedoch, wer oder was aus welchem Grund als Gefahr für die “freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes” eingestuft werden kann und ab wann die als “nicht staatliche Gegner” definierten Personen, die auf Amtsdeutsch auch “Gefährder” genannt werden, als “organisiert” oder “bewaffnet” gelten. Dies ist – wie in Österreich auch – Auslegungssache des Justizapparats. Allerdings gibt der neue Verfassungsschutzbericht Einblicke, ab wann man im “besten Deutschland aller Zeiten” bereits als “staatlicher Gegner” (Gefährder) gilt. Gefährder seien demnach all jene, die den Staat lediglich “verfassungsschutzrelevant delegitimieren” wollen.

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Meinung

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Und da ist es wieder: Recht ist Auslegungssache. So würden nach Meinung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sogar Teilnehmer der angesichts zunehmend unbezahlbar werdender Energiepreise drohenden Demonstrationen, den Staat “verfassungsschutzrelevant delegitimieren”. Und weshalb kommt die Ministerin darauf? Die Antwort hierzu findet sich auf Seite 112 des Verfassungsschutzberichts. Demnach würden die sogenannten Gefährder mit ihren Energieprotesten nicht nur “demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich” machen. Mehr noch sprächen sie “ihnen öffentlich die Legitimität ab” und “kritisieren einzelne Politiker oder staatliche Institutionen öffentlich”. So könne “das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden”.

Mit seinem Bericht erklärt der Verfassungsschutz somit praktisch alle, die gegen staatliches und politisches Handeln demonstrieren oder sich an einer solchen Demonstration beteiligen, zu einer Gefahr für die “freiheitlich-demokratische Grundordnung”, welche es daher zu bekämpfen gelte – was gegebenenfalls einen Einsatz des Militärs rechtfertigen würde.

Rechnet die Bundesregierung bereits seit Langem mit kriegsähnlichen Zuständen in Deutschland?

Plant die Bundesregierung somit bereits seit Längerem, dass die Bundeswehr vermehrt den Aufgabenbereich der Polizei übernehmen und zudem gegen Teilnehmer von regierungskritischen Protesten vorgehen soll? Zumindest lassen das die sich häufenden Übungen des Heeres in Deutschland vermuten, die zu Teilen auch unter Einbeziehung der Polizei stattfanden. Unter anderem trainierten rund 150 Einsatzkräfte von Polizei und Bundeswehr im vergangenen Oktober gemeinsam bei einer sogenannten “Terrorismusabwehr Exercise” in Bayern das Zusammenwirken bei lebensbedrohlichen Lagen. Zwar darf die Bundeswehr auch in Bayern nur in Ausnahmefällen in unterstützender Rolle tätig werden. Die Terrorismusabwehr wäre nach Ansicht des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) allerdings ein solcher Ausnahmefall.

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Und was Politiker des Westens seit den Geschehnissen am 11. September 2001 unter dem sogenannten weltweiten “Kampf gegen den Terror” verstehen, sollte nach den Enthüllungen von Whistleblowern wie Edward Snowden oder Julien Assange spätestens auch den unbedarftesten Bundesbürgern in Deutschland bewusst sein. Gesetze gelten in diesem Kampf nämlich nicht, und Staaten und Sicherheitskräften ist seither jeder noch so fragwürdige Grundrechtsübergriff erlaubt.

Bei einer ähnlichen Übung im April patrouillierten Soldaten des Jägerbataillons 292 der Bundeswehr bewaffnet und in voller Montur durch die baden-württembergische Stadt Donaueschingen. Auch dort fand die Übung, die angeblich der Einsatzvorbereitung der Soldaten für eine im Herbst anstehende Mali-Mission diente, unter Beteiligung der örtlichen Polizeikräfte statt. Geübt wurde nach Angaben der Bundeswehr die Niederschlagung bewaffneter Konflikte. Um die Bedingungen im Einsatz so real wie möglich simulieren zu können, übten die Soldaten des Jägerbataillons in voller Montur und trugen Waffen. Auch drei voll ausgerüstete, gepanzerte Radfahrzeuge kamen demnach in der kleinen Stadt zum Einsatz. “Die Polizei ist sehr wichtig für unseren Auftrag. Durch sie erfahren wir, wo es Konflikte gibt”, erklärte der mit der Übung betraute Ausbildungsleiter Hauptmann Pascal Hille damals in einer Pressemitteilung der Bundeswehr.

Baerbock warnt bereits vor Aufständen 

Ahnten westliche Länder wie Deutschland oder Österreich angesichts der von ihnen vorangetriebenen Militärreformen somit bereits vor Jahren, dass Europa vermutlich größere Unruhen bevorstehen? Hierzu muss man sagen, dass die Möglichkeit von Volksaufständen wegen der verfehlten Corona- sowie Energiepolitik durchaus nicht mehr auszuschließen ist. Denn auch hierzulande möchte niemand seine Existenzgrundlage verlieren oder im Winter frieren müssen. Und so dürfte die Realität einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedrohung durch den Ausfall der Energieversorgung infolge eines Lieferstopps von russischem Gas nach nun schon seit Jahren anhaltenden Warnungen vieler Experten wohl auch bei Politikern angekommen sein. 

Dass dies offenbar der Fall ist zeigt eine Äußerung der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, welche die Grünen-Politikerin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) machte:

“Die Kanadier haben gesagt: ‘Wir haben viele Fragen.’ Da haben wir gesagt: Das können wir verstehen. Aber wenn wir die Gasturbine nicht bekommen, dann bekommen wir kein Gas mehr, und dann können wir überhaupt keine Unterstützung für die Ukraine mehr leisten, weil wir dann mit Volksaufständen beschäftigt sind.”

Auf die Nachfrage, ob sie wirklich mit Volksaufständen rechne, erwiderte die Außenministerin zwar, dass das “vielleicht etwas überspitzt” ausgedrückt gewesen sei. Sie betonte aber auch, dass ein solches Szenario tatsächlich drohe, “wenn wir kein Gas mehr hätten”.

“Das ist ja genau mein Punkt, dass wir Gas aus Russland weiter brauchen.”

Die hohen Gaspreise seien für viele Menschen in Deutschland eine große Belastung, so Baerbock weiter. Tatsächlich könnte die Außenministerin nicht falsch liegen, denn laut einer Insa-Umfrage hätten 44 Prozent der Deutschen erkennen lassen, dass sie an Demonstrationen gegen hohe Energiepreise teilnehmen würden. Deshalb müssten die Energiepreise in Deutschland auch sinken, erklärte Baerbock.

“Das ist unsere wichtige Aufgabe für den Winter, wir müssen dafür sorgen, dass dieser Krieg nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft führt.”

Auftrag der Regierung sei es deshalb, “die sozialen Kompetenzen abzufedern”. Was die Bundesregierung darunter genau versteht, ließ die Außenministerin allerdings offen.

Somit könnte letztlich auch die Bundeswehr dabei helfen, “die sozialen Kompetenzen abzufedern” – natürlich nur, um die drohenden “Volksaufstände” zu verhindern. Der Grundstein dafür, dass die Bundeswehr von den Politikern künftig gegen die protestierende Bevölkerung in Deutschland gehetzt wird, ist jedenfalls längst schon gelegt.

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