Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Christian Spicker Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales
Eine der gesellschaftlichen Fragen der Gegenwart lautet, ob sich der von der Politik verordnete breite Corona-Maßnahmenkatalog eher positiv oder negativ in den jeweiligen Zuständigkeits- und Gesellschaftsbereichen ausgewirkt hat. Im Gegensatz zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konnte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) medial eher unbeachtet schon im März eine erste Auswertung der in Auftrag gegebenen Analyse präsentieren. Der Titel der Veröffentlichung lautet: “Wirksamkeitsanalyse der Corona-Maßnahmen”.
Grundlage der Daten sind die Ergebnisse “einer Anfang 2021 durchgeführten Befragung von 60 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktforschung”, so die Information auf der Seite des BMAS. Diese untersuchten und bewerteten “elf zentrale Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie anhand von sechs Zieldimensionen”. In der Kurzdarstellung der Ergebnisse heißt es:
“Das Instrument der Kurzarbeit wurde im Hinblick auf die volkwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relation am besten bewertet. Es zählt auch bei den anderen abgefragten Zieldimensionen jeweils zu den drei am besten bewerteten Maßnahmen und Leistungen, während der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer die schlechteste Kosten-Nutzen-Relation attestiert wird.”
Die auszuwertenden “elf zentralen Maßnahmen” im Bereich des handelnden und ausführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales lauteten:
Kurzarbeitergeld
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (bei Quarantäne/Tätigkeitsverbot/Schließung von Schule oder Betreuungseinrichtung)
Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I
Vereinfachte Zugänge zu Sozialleistungen (ALG II, Kinderzuschlag und Wohngeld)
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Überbrückungshilfen (inkl. November- und Dezemberhilfen)
Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Ausbildungs- und Übernahmeprämie
Temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer
Familienbonus
Erhöhter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Meinung
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In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass “im internationalen Vergleich zur Gestaltung und Nutzung von Kurzarbeit … während der Corona-Krise” Deutschland zu jenen Ländern gehöre, die “auf ein gut etabliertes Regelsystem der Kurzarbeit zurückgreifen und es in der aktuellen Krise rasch ausweiten konnten”. Die Autoren erwähnen dabei nicht, dass in Europa im internationalen Vergleich sehr große Unterschiede bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes und anderer Lohnersatzleistungen existieren. So heißt es in einer Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung, einer Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, aus dem April 2020:
“Vor allem in den nordischen Ländern wie z. B. Dänemark oder Schweden, aber auch in den Niederlanden oder Irland wird den Beschäftigten ein Kurzarbeitergeld von bis zu 100 Prozent gezahlt. Deutschland bildet hingegen mit einem Kurzarbeitergeld von lediglich 60 bzw. 67 Prozent gegenüber den hier untersuchten europäischen Ländern das absolute Schlusslicht.”
Die Autoren der Wirksamkeitsanalyse erläutern in dem Papier: “Was den Einsatz der Kurzarbeit angeht, so erreichten der Umfang der Kurzarbeit und deren Kosten im Jahr 2020 historische Höchstwerte”, um auf den Umstand hinzuweisen:
“Aus den im internationalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen lassen sich einige Anregungen für ein zukunftsfähiges Modell der Kurzarbeit in Deutschland ableiten. … Die in vielen Ländern ad hoc vorgenommenen Ausweitungen der Kurzarbeit auf atypisch Beschäftigte legen nahe, dies als mögliche dauerhafte Lösung anzulegen und den Kreis der in der Arbeitslosenversicherung – mit Zugang zum Kurzarbeitergeld – abgesicherten und beitragspflichtigen Erwerbstätigen mittelfristig auszuweiten.”
Im November des Vorjahres war gemeldet worden, dass die Bundesagentur für Arbeit während der COVID-19-Pandemie “bislang rund 52 Milliarden Euro” ausgegeben hatte. Mit rund 24 Milliarden Euro sei der Großteil der Ausgaben auf die Finanzierung des Kurzarbeitergeldes in den Pandemiejahren 2020 und 2021 entfallen. Im Dezember 2021 hatte der Bundestag beschlossen, dass “ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Netto-Entgelt-Differenz gezahlt werden – mit einem Kind im Haushalt 77 Prozent”. Die Tagesschau informierte:
“Das soll auch auch für die Beschäftigten gelten, die bis zum 31. März des Vorjahres während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen alle, die seit April 2021 in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze haben.”
Die Zieldimensionen für die Bewertung lauteten:
Einkommens- und Entgeltsicherung
Beschäftigungssicherung
Existenzsicherung von Unternehmen
Konjunkturelle Stabilisierung
Effektiver Vollzug und Transparenz
Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relation
Zu der Reihenfolge des analysierten “positiven Effekts” der Maßnahmen heißt es in der Veröffentlichung:
“In der Ergebnisübersicht zeigt sich, dass Kurzarbeit in der Bewertung der volkwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation mit einigem Abstand an erster Stelle liegt. Auf den folgenden Plätzen finden sich in dieser Zieldimension, die Rückschlüsse auf die Effizienz der Maßnahmen und Leistungen erlaubt, die Überbrückungshilfen, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Corona-Soforthilfen. Die geringste Effizienz weisen nach Experteneinschätzung die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I, der Familienbonus sowie insbesondere die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer auf.”
In der Veröffentlichung wird dargelegt, dass vor allem Maßnahmen und Leistungen, die sich “direkt an Unternehmen (und/oder Selbstständige)” richteten, als “zielführend im Hinblick auf die Existenzsicherung von Unternehmen eingeschätzt werden”. Weiter heißt es:
“In diesen Zieldimensionen wird Kurzarbeit jedoch ebenfalls gut bewertet. Im Hinblick auf das Ziel der konjunkturellen Stabilisierung wird Kurzarbeit sogar mit einigem Abstand der höchste Zielerreichungsgrad zugewiesen.”
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Dem sehr guten Abschneiden der Bundesinitiative, also der Maßnahme “Kurzarbeit”, steht die Alltagsrealität der Betroffenen gegenüber, die jedoch nicht Bestandteil der Veröffentlichung der fünf Autoren und Autorinnen war. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Dezember 2020 mitgeteilt: “Kurzarbeit rettet millionenfach Arbeitsplätze.” In der Rede hatte Heil ausgeführt:
“Das Ausmaß der Krise ist historisch. Unsere Wirtschaft ist in diesem Jahr um ungefähr fünf Prozent eingebrochen. Der Arbeitsmarkt hat sich allerdings weitgehend robust gezeigt. Dort ist das große Beben trotz enorm schwieriger Rahmenbedingungen ausgeblieben. Das haben wir allen voran der Kurzarbeit zu verdanken, mit der wir Millionen von Jobs gerettet haben.
Im April (2020) hatten wir sechs Millionen Kurzarbeiter. Im September waren es schon weniger als halb so viele. Und zwar ohne einen entsprechenden Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Das zeigt klar und deutlich: Die Kurzarbeit rettet in Deutschland millionenfach Arbeitsplätze.”
Im Juni 2021 hatte die Tagesschau gemeldet:
“Das Kurzarbeitergeld hat viele Jobs gerettet. Doch viele Empfänger stellen jetzt fest, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt: eine zusätzliche Belastung bei ohnehin geringerem Einkommen.”
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Dies betrifft laut dem Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine Uwe Rauhöft “vor allem die Empfänger, die nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt wurden, sondern nur zum Teil”. Rauhöft hatte im Juni 2021 erklärt, warum die Belastungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vermehrt auf- bzw. anfallen:
“Wenn die reguläre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert wird und für die anderen 50 Prozent Kurzarbeitergeld gewährt wird, dann reduziert sich die Lohnsteuer teilweise sehr stark. Die reduzierte Lohnsteuer sinkt dabei überproportional wegen des progressiven Steuertarifs. Dadurch wird aber dann auf das Jahr gerechnet zu wenig Lohnsteuer gezahlt.”
Eine veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte im Februar 2021 darüber informiert, dass “die Ängste bei Menschen”, die in Kurzarbeit sind oder waren, sich erheblich größer darstellen “als bei denjenigen ohne Kurzarbeit”. So heißt es in der Studie: “Stabilisierungserfolg mit Härten: 53 Prozent der Kurzarbeitenden mit Existenzsorgen”. In der Studie wird beschrieben:
“So bewerteten 48 Prozent der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter ihre finanzielle Situation im November 2020 als stark belastend – diese Quote ist fast viermal so hoch wie unter sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Kurzarbeit, etwa anderthalb mal so hoch wie unter Selbständigen und nicht viel niedriger als bei Arbeitslosen.”
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Angesichts des historisch beispiellosen Umfangs von Kurzarbeit in der Corona-Krise sei bei etlichen Kurzarbeitenden “mit sich im Laufe der Zeit verschärfenden sozialen Problemen zu rechnen, da finanzielle Rücklagen vielfach bereits aufgebraucht sind und bei immer mehr Personen weiter schrumpfen werden”, warnten die Forscher. Zudem wurde als wesentlicher Grund für die häufigen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft “die von rund 44 Prozent der Kurzarbeitenden geäußerte Furcht” genannt, doch noch arbeitslos zu werden. Diese Sorge war zum damaligen Zeitpunkt “mehr als doppelt so verbreitet wie unter Selbständigen und Minijobbern und sogar gut viermal so häufig wie in der Gruppe der Beschäftigten ohne Kurzarbeit”.
Im April 2022 hieß es zum Thema Kurzarbeit in einem Artikel der Zeit :
“In Deutschland haben im März weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit gearbeitet als im Monat zuvor. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Februar um rund 65.000 auf geschätzt 620.000, wie das Münchner ifo Institut mitteilte.”
Im Gastgewerbe ging der Anteil der Kurzarbeitenden demnach um gut vier Prozentpunkte zurück, in der Industrie stieg die Zahl der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter indes um rund 18.000 auf insgesamt 140.000 an. Der Artikel fasst zur Dynamik der Kurzarbeit in Deutschland während der Corona-Krise zusammen: “So stieg die Zahl der Kurzarbeiter von 134.000 im Februar 2020 – dem letzten Monat vor Pandemiebeginn in Deutschland – einen Monat später auf rund 2,6 Millionen. Ihren Höchststand erreichte die Zahl der Kurzarbeiter während der Pandemie mit rund sechs Millionen Betroffenen im April 2020.”
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