Die Europäische Kommission erklärte, dass sie nicht in der Lage sei, Textnachrichten zu finden, die zwischen ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, während der Gespräche über ein umfangreiches Impfstoffgeschäft im vergangenen Jahr verschickt wurden. Gleichzeitig wies die Kommission jedoch frühere Vorwürfe eines “Missstands” seitens einer EU-Aufsichtsbehörde zurück.
Die Kommission gab am Mittwoch ein Schreiben heraus, in dem sie erklärte, dass eine erweiterte Suche nach den fehlenden Nachrichten nach monatelangem Streit zwischen dem EU-Exekutivorgan und den Aufsichtsbehörden “keine Ergebnisse erbracht” habe. Die Kommission erklärte, dass aufgrund der “kurzlebigen und flüchtigen Natur” von Texten, diese typischerweise “keine wichtigen Informationen enthalten” und daher selten gespeichert werden.
Während von der Leyen in einem Interview im April 2021 enthüllte, dass sie und Bourla mehrere Wochen lang privat miteinander kommunizierten, während sie einen Vertrag über fast zwei Milliarden Impfstoffdosen aushandelten, wurde die Anfrage eines Journalisten nach den Texten später abgelehnt, da die Kommission behauptete, sie könne die fraglichen Nachrichten nicht finden.
“Bitte noch einmal suchen”
Das Dementi löste eine Rüge der Europäischen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly aus, die im vergangenen Jahr eine Untersuchung einleitete und die EU-Beamten wegen schlechter Verwaltung und mangelnder Transparenz rügte:
“Es wurde kein Versuch unternommen, herauszufinden, ob Textnachrichten existieren.”
Die Ombudsfrau forderte die Kommission daraufhin auf, “noch einmal zu suchen” und ihre Kriterien so zu erweitern, dass die Aufzeichnungen tatsächlich gefunden werden könnten.
In ihrer jüngsten Antwort an O’Reilly betonte die Kommission jedoch, dass sie die Angelegenheit ordnungsgemäß bearbeitet und alle Anstrengungen unternommen habe, die Texte zu finden. Sie wiederholte, kein Material zu registrieren, das keine “wichtigen Informationen” enthält, und dass solche Dokumente “nicht aufbewahrt werden und sich folglich nicht im Besitz der Institution befinden”.
Weiter hieß es:
“Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass sie diesen Antrag nicht ‘eng’ behandelt hat und dass die Suche und der Umgang mit Dokumenten zum Zwecke öffentlicher Anträge auf Zugang zu Dokumenten … gerechtfertigt ist und der gängigen Praxis entspricht.”