Dr. Christ, was können Sie uns aktuell zum Hintergrund der Festnahme von Michael Ballweg berichten?
RA Alexander Christ: Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur den Sachstand weitergeben, wonach am Mittwoch, den 29. Juni, in den privaten Räumlichkeiten von Herrn Ballweg eine richterlich genehmigte Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.
Noch am selben Tag hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl für Michael Ballweg beantragt. In der Begründung dafür hieß es, dass Herr Ballweg wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen würde. Da eine angebotene Kaution nicht akzeptiert wurde, befindet sich der Gründer der Querdenkenbewegung seit vergangenem Mittwoch im Gefängnis. Soweit der Bericht des Kollegen Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini, der am Mittwoch in Stuttgart für Herrn Ballweg vor Ort war.
Bislang wurde der Verteidigung noch keine Ermittlungsakte ausgehändigt. Aus diesem Grund können die Strafverteidiger zum Tatvorwurf noch keine Stellung beziehen beziehungsweise wissen auch nicht, ob bei der Hausdurchsuchung gegebenenfalls etwas Belastendes gefunden wurde. Allerdings wird umgehend mit der Übergabe der Ermittlungsakte gerechnet, weil sie normalerweise schon beim Haftverkündungstermin zumindest in Teilen hätte ausgehändigt werden müssen. Auf jeden Fall werden sich die Anwälte nach Durchsicht der Akte zeitnah detaillierter zum Tatbestand und den diesbezüglichen Vorwürfen äußern.