Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Ausgestaltung der vom Bund erhobenen neuen Grundsteuer. Dazu sagte Verbandspräsident Kai Warnecke gegenüber dem MDR:
“Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Buch mit sieben Siegeln und das Wichtigste ist jetzt, die Dinge zu überprüfen, die man selber auch kontrollieren kann. Das heißt, sind die Flächen richtig im Bescheid aufgenommen und angegeben. Ist der Bodenrichtwert entsprechend dem angegeben, wie er auch festgestellt worden ist vom Steuerpflichtigen.”
Habe heute meine neue Grundsteuer bekommen. 2001 hatte mein Grundstück einen Wert von 8200 DM, heute 190000€.In einem Dorf mit ca. 800 EW, wo es nicht mal eine Einkaufsmöglichkeit gibt und nur2 x am Tag ein Bus hält.Welch ein Wertzuwachs.Ich bin reich.
— System-Sklave (@System_sklave) December 31, 2022
Er empfiehlt den Eigentümern, rasch zu prüfen, ob der Wert des Gebäudes ungefähr dem alten Wert entspreche oder ob es laut Bescheid extreme Abweichungen gebe, oft ist das jedoch nicht ganz einfach. Daher plant der Verband gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Wernecke betonte in diesem Kontext:
“Die verschiedenen Grundsteuergesetze, insbesondere aber das Grundsteuergesetz des Bundes, das in den meisten Bundesländern gilt, ist aus unserer Sicht verfassungswidrig, weil es einige Elemente beinhaltet, die nicht sachgerecht sind. Dazu gehört zum Beispiel eine Bevorteilung von Mietern, die in Genossenschaften wohnen, die völlig unbegründet ist.”
Besonders die willkürlich anmutende Festlegung der Bodenrichtwerte stellt für den Verbandspräsidenten ein rotes Tuch dar, denn diese Werte seien nicht überprüfbar:
“Die Bodenrichtwerte sind nicht justiziabel. Da sitzt ein Gutachterausschuss, legt die Werte einfach fest und die bestimmen dann die Steuerhöhe. Das ist in einer Bananenrepublik möglich, aber nicht in einem Rechtsstaat.”