In einem Urteil vom November hatte nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die besonders strengen Corona-Regeln Bayerns im Frühjahr 2020 nachträglich als unverhältnismäßig bewertet. Die Bundesrichter wiesen damit die eingereichte Revision des Bundeslandes Bayern als “unbegründet” zurück.
Die Landesregierung veröffentlichte daraufhin am 30. November auf ihrer Webseite eine Pressemitteilung mit der Information:
“Regelung für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in bestimmten Fällen ist in Arbeit.”
Laut der Mitteilung würden Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Justizminister Georg Eisenreich (CSU) eine entsprechende Überweisung “unter bestimmten Voraussetzungen” für möglich halten. Beide Politiker teilten am Mittwoch in der Landeshauptstadt München mit:
“In Fällen, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzlich ein Bußgeld auch zurückgezahlt werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung.”
Die Mitteilung erläutert, dass die Frage anstehender Verfahrensabläufe aktuell noch nicht abschließend geklärt worden sei. Die Minister erklärten dazu:
“Die Staatsregierung analysiert das Urteil sowie die Urteilsgründe sorgfältig und zieht die erforderlichen Konsequenzen. Dies betrifft auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden. Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bußgeldern umzugehen ist.”