Coronavirus

Bayerische Landesregierung ordnet Regelung für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern an

Bayerische Landesregierung ordnet Regelung für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern an

Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / KontributorPolizisten kontrollieren Ausflügler, die auf einer Bank im Münchener Englischen Garten sitzen. Bayern, März 2020.

In einem Urteil vom November hatte nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die besonders strengen Corona-Regeln Bayerns im Frühjahr 2020 nachträglich als unverhältnismäßig bewertet. Die Bundesrichter wiesen damit die eingereichte Revision des Bundeslandes Bayern als “unbegründet” zurück. 

Die Landesregierung veröffentlichte daraufhin am 30. November auf ihrer Webseite eine Pressemitteilung mit der Information:

“Regelung für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern in bestimmten Fällen ist in Arbeit.”

Laut der Mitteilung würden Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Justizminister Georg Eisenreich (CSU) eine entsprechende Überweisung “unter bestimmten Voraussetzungen” für möglich halten. Beide Politiker teilten am Mittwoch in der Landeshauptstadt München mit:

“In Fällen, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzlich ein Bußgeld auch zurückgezahlt werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung.”

Die Mitteilung erläutert, dass die Frage anstehender Verfahrensabläufe aktuell noch nicht abschließend geklärt worden sei. Die Minister erklärten dazu:

“Die Staatsregierung analysiert das Urteil sowie die Urteilsgründe sorgfältig und zieht die erforderlichen Konsequenzen. Dies betrifft auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden. Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bußgeldern umzugehen ist.”

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Da die finale Urteilsbegründung erst im kommenden Jahr zugestellt werde, würden die gegebenen Richtlinien erst im Anschluss daran bestimmt. Der regionale Sender BR24 berichtet, dass “mehr als 22.000 Bußgelder in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die damalige strenge Ausgangsbeschränkung des Freistaats” verhängt wurden. Als ein Kandidat für die Geschichtsbücher gilt jetzt schon die Twitter-Antwort der Polizei München vom 7. April 2020, zum Thema regelkonformer und verbotener Aktivitäten an der frischen Luft:

“Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, nicht aber der längere Aufenthalt in Parks ohne Bewegung (z.B. längeres Sitzen auf Parkbänken außer zur kurzen Erholung), um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen.”

Justizminister Georg Eisenreich wird gegenüber BR24 mit den Worten zitiert:

“Wenn Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen, dann bin ich der Meinung, dass in den Fällen, wo man dieses Bußgeld nicht rechtmäßig hätte erheben können, dass das dann auch zurückgezahlt wird.”

Der Geschäftsführer der Bayerischen Städtetage, Bernd Buckenhofer, fordert laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) “Klarheit von der Staatsregierung für eine einheitliche Umsetzung durch die Kommunen”. Schließlich trage die Staatsregierung auch “die inhaltliche und politische Verantwortung” für die Verordnung, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig erklärt hatte, so Buckenhofer in dem SZ-Artikel.

Das Verlassen der eigenen Wohnung war im Freistaat nur mit “triftigen Gründen erlaubt.” Dazu zählten “berufliche Tätigkeiten und Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes”. Die Polizei war angehalten, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren, so eine Zusammenfassung der damaligen Realitäten im Freistaat Bayern.

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