Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren, wie das bayerische Verwaltungsgericht am Freitag entschied.
Das Gericht schreibt in einer Pressemitteilung, dass Anhaltspunkte dafür bestünden, dass es in der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Eine Beschwerde der bayrischen AfD gegen die Beobachtung des Verfassungsschutzes wurde damit in einem Eilverfahren zurückgewiesen.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.