Insgesamt 70 Dateien mit kinder- und jugendpornografische, gespeichert auf diversen Geräten, wurden nach Ermittlungen des zuständigen Bundeskriminalamts (BKA) bei einem 52-jährigen Mann in der mittelfränkischen Stadt Hersbruck nahe Nürnberg gefunden, nachdem ein entsprechender Hinweis einer Meldestelle eingegangen war. Es folgte die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht. Nach persönlichen Ausführungen des Beklagten bewertete der zuständige Richter dessen Erklärungen als nachvollziehbar und urteilsrelevant. Zudem wären auf den Dateien “überwiegend Kinder, die posierten, nicht aber extreme sexuelle Handlungen” vorgefunden worden, zitieren die Nürnberger Nachrichten (NN) die Erläuterung des Juristen (Bezahlschranke).
Laut dem Artikel hätte das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter und der Staatsanwältin “in großen Teilen” die Begründung des Angeklagten akzeptiert. Dieser erklärte, diese pornografischen Inhalte “nicht in pädophiler Absicht beziehungsweise zur Stillung eines sexuellen Verlangens” angesehen zu haben, sondern die eindeutigen Bilder und Videos wären lediglich als “Teil ihrer Transsexuellengeschichte” anzusehen. So habe sich “Jürgen K.”, heute als “Beate” anzureden, bereits als Kind “als Frau gefühlt, habe in einem Heim eine schwere Kindheit gehabt”. Der Beklagte habe sich lediglich “die pornografischen Bilder angesehen, um etwas nachzuholen, was ihr stets verwehrt geblieben sei”, wird im NN-Artikel formuliert.