Eine Aktivistin der “Letzten Generation” wurde nun in Berlin zu acht Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte sich laut Gerichtsinformationen zweimal auf öffentlichen Autofahrbahnen in Berlin festgeklebt. Zudem nahm sie an mehreren Straßenblockaden teil. Die Höhe des Strafmaßes stellt eine Premiere in der Berliner Justiz dar, jedoch schien die Aktivistin davon wenig beeindruckt zu sein. Laut Medienangaben wolle “sie deshalb nicht aufhören”. Das breit aufgestellte und offenbar sehr gut finanziell abgesicherte Social-Media-Team der Vandalen, die mittlerweile auch für erhebliche Schäden am Brandenburger Tor als einem weltbekannten Berliner Wahrzeichen verantwortlich sind, verkündete zu dem jüngsten Urteil via X (ehemals Twitter) “heroisch”:
“Der Grund? Caroline wird weiter für unser aller Überleben protestieren.”
Ihre Androhung nach dem Gerichtsurteil lautet daher unverändert: “Wir werden weitermachen, bis die Regierung ihrer Verpflichtung nachkommt, unsere Lebensgrundlagen zu schützen.”
Die 41-jährige Verurteilte hatte laut Urteilsbegründung im Zeitraum vom 10. Oktober bis 19. Oktober 2022 an mehreren Straßenblockaden der “Letzten Generation” teilgenommen, berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). In zwei Fällen “habe sie sich mit Klebstoff an der Fahrbahn befestigt”. In einem der Fälle sei es beim erfolglosen Versuch geblieben, verlautbarte eine Gerichtssprecherin gegenüber Medienvertretern. Zu den Gründen des Strafmaßes im Urteilsspruch heißt es:
“Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde wegen versuchter Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Angeklagte ausgesprochen.”