Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Stefan Zeitz Symbolbild
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat über eine Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beraten, die von der derzeitigen großen Koalition eingebracht worden ist. Die Experten, die zu den geplanten Änderungen befragt wurden, schienen davon nicht begeistert.
Geplantes Polizeigesetz in Brandenburg sieht umfassende Überwachung von Autofahrern vor
Der Entwurf sieht vor, den Einsatz von Bodycams, aber auch von anderen Kameras auszuweiten; außerdem soll der Einsatz von Tasern erlaubt werden, und der Präventivgewahrsam soll bis auf fünf, bei Terrorismusverdacht sogar bis auf sieben Tage ausgeweitet werden.
Die Experten kritisierten unter anderem die unklaren Regeln für den Gebrauch von Tasern. Diese Elektroschockgeräte seien mitnichten ungefährlich; Thomas Feltes, emeritierter Professor für Kriminologie und Polizeiwissenschaft, wies explizit darauf hin, dass auch der Gebrauch dieser Waffe (im Entwurf “Distanzelektroimpulsgerät” genannt) töten könne.
Es ist zwar im Entwurf vorgegeben, dass diese nicht gegen Personen, “die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind”, sowie gegen “erkennbar Schwangere” oder “Personen mit dem äußeren Anschein nach vorhandenen Vorerkrankungen des Herzkreislaufsystems” eingesetzt werden dürften; aber es handelt sich eben um Augenschein, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffenen doch stärker geschädigt werden können, ohne dass diese Gefahr auf den ersten Blick erkennbar war, ist hoch. Ein Taser, so Feltes, sei eben kein “ungefährlicher Ersatz für die Schusswaffe”. Schließlich habe es bei Einsätzen mit Tasern bereits sieben Todesfälle gegeben.
Auch die Verlängerung des Präventivgewahrsams wurde kritisch beurteilt. Fünf Tage hätten eben “weitreichende soziale, auch berufliche Folgen”, so der Jura-Professor Hartmut Aden. Dem Entwurfstext zufolge kann dieser verlängerte Präventivgewahrsam auch angewandt werden, um eine “Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit” abzuwenden. Dieser Begriff reicht aber in der praktischen Anwendung bis zu nächtlicher Ruhestörung, ist also durchaus dehnbar.
Bundesverfassungsgericht: Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern teils verfassungswidrig
In der Öffentlichkeit wird diese Verlängerung vielfach mit den Aktionen der “Klimakleber” in Verbindung gebracht. Die Erfahrung mit der zunehmenden Bereitschaft, mögliche Demonstrationsteilnehmer an der Teilnahme zu hindern, legt allerdings nahe, dass ein Gebrauch dieser Möglichkeit im Zusammenhang mit völlig anderen Demonstrationen nicht ausgeschlossen ist.
Auch die vorgesehene Nutzung von Bodycams wurde seitens der Experten bemängelt. Es sollen bis zu 60 Sekunden des Zeitraums aufgezeichnet bleiben, der einer Aktivierung dieser Kamera vorausgeht. Selbst Bayern habe wegen verfassungsrechtlicher Zweifel auf diese Möglichkeit verzichtet.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die vorgesehene Nutzung dieser Aufnahmen für andere Zwecke, etwa der Beweissicherung, keinerlei rechtliche Grundlage habe. Im Grunde bedürfe es dafür vorab einer richterlichen Anordnung.
Nach Medienberichten gab es nur einen Experten, der den Entwurf begrüßte. Das war der ehemalige Polizeijustiziar Oliver Tölle. Der lobte insbesondere die Verlängerung des Präventivgewahrsams im Blick auf Demonstrationen bei “andauernden Krisenlagen länger als 48 Stunden.”
Source