Das Berliner Wahlchaos am 26. September 2021 sorgte für ein politisches wie auch juristisches Nachspiel. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) fasst am heutigen Tag der erforderlichen Wahlwiederholung die damaligen Ereignisse zusammen: “Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts – die Liste der Probleme war lang”. Die Stimmung der Bürger in der Hauptstadt ist ähnlich dem aktuellen Wetter: frostig, wechselnd und mit grauen und trüben Aussichten. Experten würden daher laut rbb “eher von einer geringeren Beteiligung” als bei der Ursprungswahl von 2021 ausgehen (75,2 Prozent). Der Berliner Tagesspiegel berichtet am frühen Morgen, dass demnach die Urnengänger “nicht stichprobenartig zu ihrem Wahlverhalten befragt” werden. Die Umfrageinstitute hätten “hierfür keinen Auftrag erhalten”.
In Berlin haben dieses Mal 27,8 Prozent der Wahlberechtigten eine Briefwahl beantragt. Das gab die Landeswahlleitung laut rbb bekannt. Damit ist der Anteil “bei der Wiederholungswahl geringer als bei der ursprünglichen Wahl 2021”. Die Bundestagswahl von vor drei Jahren muss in 455 der insgesamt 2.256 Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht folgte damit in seiner Entscheidung im Dezember 2023 weitgehend einem Beschluss des Bundestags aus dem Vorjahr.