Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, geschlossene Wahllokale: Nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im vergangenen September hatte es zahlreiche Beschwerden gegeben. Ob die Wahl nun wiederholt werden muss, will der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November verkünden. Da es sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Wahl zu erheblichen Wahlfehlern kam, deutete das Gericht zum Auftakt der mündlichen Verhandlungen vergangene Woche bereits an, dass es eine Wiederholung der Abstimmung verfassungsrechtlich für notwendig halte.