Quelle: www.globallookpress.com © Emmanuele Contini
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit dem 15. März auch für die Berliner Feuerwehr. Die Feuerwehrleute müssen nachweisen, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ob sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Innensenatorin Iris Spranger erklärte nun gegenüber dem Innenausschuss, bei der Berufsfeuerwehr seien 92 Prozent der Kräfte einmal, 89 Prozent zweimal und 67 Prozent dreifach geimpft. Bei der Freiwilligen Feuerwehr beträgt die entsprechende Impfquote demnach 93, 92 und 77 Prozent. Zu möglichen oder bereits ausgesprochenen Maßnahmen gegen Umgeimpfte wurden bisher keine Angaben gemacht.
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Weiterhin wurden interne Listen angelegt, in denen neben den Namen, Geburtsdaten und Einsatzbereichen der Feuerwehrangehörigen auch Informationen zum Impf- oder Genesenenstatus mit Datum vermerkt wurden. Für die Feuerwehrleute, die keinen der geforderten Nachweise vorgelegt haben, bereite man entsprechende Meldungen an das Landesamt für Gesundheit und Soziales vor. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte ein Sprecher der Feuerwehrgemeinschaft Berlin dazu:
“Nach unserer Kenntnis haben sich über 680 Angehörige aller Bereiche der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr dieser Aufforderung widersetzt.”
Darunter befanden sich allerdings nicht nur Ungeimpfte, sondern auch “geboosterte und genesene Kollegen und Kameraden”, die “aufgrund ethischer Erwägungen und in Solidarität mit den ungeimpften Kollegen” die Auskunft über ihren Impfstatus verweigerten.
Trotz Impfquote von 90 Prozent: Krankenhäusern droht wegen Quarantäne-Regelung Personalausfall
Insbesondere mit Blick auf die mildere Omikron-Variante ist es nach Ansicht der Feuerwehrgemeinschaft “absolut unverhältnismäßig”, an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzuhalten und durch “mögliche Betretungs- und Berufsverbote die Gesundheit der Bürger unserer Stadt konkret zu gefährden”. Bereits seit Jahren bestehe ein Personalnotstand bei der Feuerwehr, sodass regelmäßig der Ausnahmezustand im Rettungsdienst ausgerufen werden müsse.
“In solch einer Situation kommt es auf wirklich jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen an. Niemand ist auch nur ansatzweise verzichtbar.”
Karsten Göwecke, ständiger Vertreter des Landesbranddirektors, sagte im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses weiter, dass ihm die wieder anschwellende Corona-Lage Sorge bereite: Derzeit seien nach Behördenangaben 379 der circa 6.000 Kräfte freigestellt oder in Quarantäne, bei 289 lag ein positiver Corona-Test vor. Dies habe “Auswirkungen, aber in dem Maß, wie wir es aus den vergangenen Jahren mit der Personalknappheit kennen”. Innensenatorin Spranger erklärte, eine signifikante Auswirkung auf die Einsatzfähigkeit sei derzeit “nicht zu befürchten”.
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